Nagra reicht Zusatzdokumentation für Tiefenlager ein

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat die Zusatzdokumentation eingereicht, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) im Rahmen der Standortwahl für geologische Tiefenlager verlangt hatte.

16. Aug. 2016

Die Nagra hatte im Januar 2015 vorgeschlagen, die beiden Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost in der Etappe 3 der Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager vertieft zu untersuchen und die Gebiete Südranden, Nördlich Lägern, Jura-Südfuss und Wellenberg zurückzustellen. Das Ensi verlangte im September 2015 von der Nagra zusätzlich zu belegen, ob eine grosse Tiefenlage sicherheitstechnische Nachteile nach sich zieht und ob eine Anpassung des Lagerkonzepts Vorteile bezüglich grösserer Tiefenlage bringen würde. Die Frage der maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.

Um die Fragestellung zu beantworten, betrachtete die Nagra verschiedene Projektkonzepte für Lagerkammern und Versiegelungsstrecken in unterschiedlichen Tiefen. Varianten möglicher Lager- und Barrierenkonzepte wurden beschrieben und sicherheitstechnisch unter dem Aspekt Tiefenlagen verglichen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bestätigen aus Sicht der Nagra die Beurteilung vom Januar 2015. «Es ist sicherheitstechnisch wichtig, dass wir bautechnisch einfach beherrschbaren Verhältnissen den Vorzug geben», erklärte Piet Zuidema, Mitglied der Nagra-Geschäftsleitung. Dadurch könnten extreme Anforderungen bei der Erstellung, beim Betrieb und bei einer eventuellen Rückholung vermieden werden und die geologische Barriere wird nicht unnötig beeinträchtigt. Aus Sicht der Nagra stellt für ein Lager im Opalinuston eine grössere Tiefenlage als 600 m für schwach- und mittelaktive Abfälle und mehr als 700 m für hochaktive Abfälle einen sicherheitstechnischen Nachteil dar. Auch das bisher verwendete Lagerkonzept habe sich gegenüber anderen Konzepten durchgesetzt.

Sondierbohrungen im Gebiet Nördlich Lägern in Planung

Ob das Ensi in seiner Gesamtbeurteilung diese Einschätzung teilen werde, sei heute nicht absehbar, so die Nagra. Um zeitliche Verzögerungen im Standortwahlverfahren zu vermeiden, werde sie deshalb im Herbst 2016 auch im Gebiet Nördlich Lägern 3D- seismische Messungen durchführen und Gesuche für Sondierbohrungen ausarbeiten.

Vorgesehener Zeitplan

Laut Bundesamt für Energie (BFE) dürfte das Ensi die Detailprüfung der Nagra-Dokumente bis Frühjahr 2017 abschliessen. Ende 2017 werden dann sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird anschliessend voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in der Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben grundsätzlich sämtliche sechs potenziellen Standortgebiete im Auswahlverfahren, betonte das BFE.

Quelle

M.A. nach Nagra und BFE, Medienmitteilungen, 11. August 2016

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