Mühleberg: Klage aus Vorarlberg definitiv abgewiesen
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am 21. Februar 2013 die Klage aus dem österreichischen Vorarlberg gegen das Kernkraftwerk Mühleberg endgültig abgewiesen.
Am 31. Mai 2012 hatte das österreichische Land Vorarlberg vor dem Landesgericht Feldkirch eine Unterlassungsklage gegen das Kernkraftwerk Mühleberg eingereicht. Die Klage begründete es damit, das Kernkraftwerk stelle eine drohende Gefährdung von Leben und Gesundheit der Menschen in Österreich dar und habe dies durch geeignete Vorkehrungen zu unterlassen.
Das Landesgericht in Feldkirch stellte bereits am 18. September 2012 fest, dass es für die Klage nicht zuständig sei, weil vom Kernkraftwerk «keine unmittelbare Drohung» für die Gesundheit des Klägers ausgehe. Gegen diesen Entscheid legte das Land Vorarlberg Rekurs ein. Den Rekurs wies das Gericht jedoch zurück, weil er zu spät eingereicht worden war. Das hierauf vom Kläger eröffnete Wiedereinsetzungsverfahren wies das Oberlandesgericht Innsbruck nun endgültig ab. Das Verfahren in Österreich ist damit rechtskräftig abgeschlossen, da der Entscheid nicht weitergezogen werden kann.
Quelle
M.A. nach BKW, Medienmitteilung, 26. Februar 2013