Momentan keine gültige Regelung für Yucca-Mountain-Bewilligung
Die amerikanische Kernenergie-Aufsichtsbehörde NRC verfügt momentan über keine juristisch gültige Regelung, um die Bewilligung für ein Endlager für abgebrannte Brennelemente im Yucca Mountain (Nevada) zu erteilen.
Dies hält ein Entscheid des Bundesappellationsgerichts für den "District of Columbia" vom 8. Oktober 2004 fest. Das Gericht lehnte ein Gesuch des Nuclear Energy Institute, der Interessenvertretung der Kernenergie-Industrie in den USA, ab, die verlangt hatte, das Gericht solle die alte Regelung in Kraft lassen, bis das NEI beim Bundesappellationsgericht seine Einsprache gegen ein Urteil vom 9. Juli 2004 einreichen könne.
Das Gericht hatte damals einen Entscheid der Umweltschutzbehörde EPA im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für das Endlager nicht gestützt. Dieser Entscheid sah vor, die Betrachtungsdauer für die radiologischen Sicherheitsanalysen auf 10'000 Jahre zu beschränken. Die Begrenzung ist ein grundlegendes Element der technischen Bewilligung, widerspricht gemäss Gerichtsbefund jedoch Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften von 1995.
Das Gericht hatte in der Folge ein Wiedererwägungsgesuch des NEI, den Betrachtungszeitraum zur Beurteilung des radiologischen Risikos für die Umgebung bei 10'000 Jahren zu belassen, ohne Begründung abgelehnt.
Das NEI hat nun noch bis zum 30. November 2004 Zeit, seinen Antrag für eine Überprüfung des Falles einzureichen.
Quelle
H.R. nach NucNet, Waste Review, Oktober 2004