Meldepflichtiger Befund in Leibstadt
Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) hat Ende August 2012 dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) einen meldepflichtigen Befund am Kenkraftwerk Leibstadt mitgeteilt. Es handelt sich um eine fehlerhafte Schweissnaht an einem Speisewasser-Stutzen.
Die KKL hat anlässlich der laufenden Jahreshauptrevision verschiedene Ultraschallprüfungen am Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Leibstadt durchgeführt. Dabei wurde an einer Schweissnaht eines Speisewasser-Stutzens ein meldepflichtiger Befund registriert. Das Speisewassersystem verfügt über insgesamt sechs dieser Stutzen. Die anderen fünf Stutzen waren laut KKL ohne Befund.
Der Stutzen stammt aus der Schmiede Rotterdamsche Droogdok Maatschappij (RDM), die an der Herstellung des fehlerhaften Reaktordruckbehälters der Kernkraftwerkseinheit Doel-3 in Belgien beteiligt war. Da nicht das Grundmaterial wie in Doel-3, sondern die Schweissnaht betroffen sei, könne ein Zusammenhang zur Problematik in Belgien ausgeschlossen werden, betonte Leibstadts Kernkraftwerksleiter Andreas Pfeiffer. Zur Reparatur stünden mehrere Verfahren zur Auswahl. Die KKL prüfe nun in Absprache mit dem Ensi, welche der Möglichkeiten in Leibstadt in Frage komme.
Der Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Mühleberg stammt ebenfalls von der RDM. Ultraschallmessungen hatten ergeben, dass dieser keine Fehler aufweist.
Quelle
M.A. nach KKL, Medienmitteilung, 4. September 2012