Mehr EU-Unterstützung für Stilllegungen in Osteuropa

Das EU-Parlament ist bereit, Bulgarien, Litauen und der Slowakei weitere EUR 860 Mio. (CHF 1060 Mio.) zu gewähren, um die Kernkraftwerke Kosloduj, Ignalina und Bohunice innerhalb der nächsten EU-Finanzperiode (2014–2020) vollständig stilllegen zu können.

25. Nov. 2013

Die neue Verordnung wird die finanzielle Unterstützung der EU für Bulgarien, Litauen und die Slowakei verlängern, damit die Stilllegung ihrer Kernkraftwerksblöcke Kosloduj-1 bis -4, Ignalina-1 und -2 sowie Bohunice-1 und -2 abgeschlossen werden kann. Die drei Kernkraftwerke seien «zu alt und könnten nicht kosteneffizient nachgerüstet werden, um die minimal erforderlichen Sicherheitsstandards zu erfüllen», erklärte der Berichterstatter des Parlaments, Giles Chichester, an der Plenartagung. Die vorgeschlagenen Finanzmittel erstrecken sich über die EU-Finanzperiode 2014–2020.

Der EU-Rechnungshof (EuRH) hatte im Februar 2013 in einem Sonderbericht festgehalten, dass die Finanzierung für den Rückbau der acht vorzeitig stillgelegten Kernkraftwerkseinheiten nicht gesichert sei. Er bezifferte die Finanzierungslücke auf rund EUR 2,5 Mrd. (CHF 3,1 Mrd.).

Insgesamt stehen EUR 860 Mio. (in Preisen von 2011) zur Verfügung, die im Laufe des Programms an die Inflation angepasst werden: EUR 260 Mio. (CHF 320 Mio.) für Kosloduj, EUR 400 Mio. (CHF 493 Mio.) für Ignalina und EUR 200 Mio. (CHF 246 Mio.) für Bohunice. Die drei Länder müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, um die Finanzmittel zu erhalten. Diese umfassen die vollständige Umsetzung der Richtlinie über nukleare Sicherheit in der nationalen Gesetzgebung und das Einreichen detaillierter Pläne für die Stilllegung an die Europäische Kommission. Die Pläne sollen Informationen über die zu erwartenden Projekte, konkrete Etappenziele und Vorschläge zur Mitfinanzierung einschliesslich Angaben darüber beinhalten, wie diese nationale Finanzierung langfristig gesichert wird.

Die EU-Kommission solle sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine effektive, effiziente und wirtschaftliche Nutzung der EU-Mittel an Ort und Stelle gegeben seien. Laut Parlament sind sie nach den vorhandenen Mitteln zu richten. Es müssen sinnvolle Leistungsindikatoren geschaffen werden, die anschliessend überwacht werden können, betonte Chichester.

Die Abgeordneten schlugen zudem vor, dass die Kommission die Leistung der drei Stilllegungsprogramme überprüft und ihre Fortschritte bis zum Ende des Jahres 2017 beurteilt. Entscheidet die Kommission, das Gesamtbudget für die Stilllegungsprogramme zu überprüfen, sollte es nicht die Sicherheitsstandards der an den Standorten in Betrieb stehenden Kernkraftwerkseinheiten gefährden, so die Parlamentarier.

Das EU-Parlament nahm die Empfehlung mit 554 zu 17 Stimmen bei 72 Enthaltungen an. Der Ministerrat muss die nun verabschieden.

Quelle

M.A. nach EU-Parlament, Medienmitteilung, 19. November 2013

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