Kommission Wildi für kontrollierte geologische Langzeitlagerung

"Der Standort Wellenberg erfüllt auf Grund der heutigen Kenntnisse die Anforderungen sowohl für die geologische Endlagerung als auch für die kontrollierte geologische Langzeitlagerung. Das Projekt ist weiterzuverfolgen, wobei das angepasste Lagerkonzept Wellenberg als Ausgangspunkt dienen kann ... Vorgängig sind am Wellenberg die notwendigen Schritte zur Realisierung eines Sondierstollens in die Wege zu leiten."

6. Feb. 2000

Dies schreibt die Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA), von Bundesrat Moritz Leuenberger im Juni 1999 eingesetzt, in den Empfehlungen ihres Schlussberichts, der am 7. Februar 2000 in Bern vorgestellt worden ist. Die Arbeitsgruppe stand unter dem Vorsitz des Geologen Professor Walter Wildi von der Universität Genf.
In ihrem Bericht schlägt die EKRA als neues Konzept die kontrollierte geologische Langzeitlagerung der radioaktiven Abfälle vor, welche die Endlagerung mit der Möglichkeit der Reversibilität kombinieren soll. Im Rahmen der laufenden Entsorgungsprojekte sollen nun Überwachung, Kontrolle und erleichterte Rückholung im Sinne dieses neuen Konzepts untersucht werden.
Bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle wurde bisher das Konzept der Endlagerung bevorzugt. Dem steht die gesellschaftliche Forderung nach Reversibilität (Überwachung, Kontrolle und Rückholbarkeit) gegenüber. Bundesrat Leuenberger, Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), beauftragte deshalb die von ihm eingesetzte Kommission, bis Ende 1999 die Grundlagen für einen Vergleich der verschiedenen Entsorgungskonzepte zu erarbeiten und besonders die geologische Endlagerung, die kontrollierte Langzeitlagerung mit Rückholbarkeit der Abfälle sowie die Zwischenlagerung zu vergleichen und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu erarbeiten.
Die EKRA schreibt in ihrem Bericht, zwischen der Forderung nach Sicherheit für eine Dauer von mehr als 100'000 Jahren und der Forderung nach ewiger Kontrolle und Rückholbarkeit bestünden Zielkonflikte. So erreiche die Lebensdauer einer menschlichen Kultur erfahrungsgemäss kaum mehr als 1000 Jahre, durchbrochen von Krisen und Katastrophen. Damit seien die Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle eingeschränkt. Zudem erhöhten einfach zugängliche Lager das Sicherheitsrisiko sowohl kurz- als auch langfristig.
Das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung verbindet nun die Endlagerung mit der Möglichkeit der Reversibilität: Zusätzlich zum Hauptlager sieht es die Errichtung eines Testlagers und eines Pilotlagers sowie eine längere Beobachtungsphase vor. Auch nach dem Verschluss des Hauptlagers können Überwachung und Kontrolle im Rahmen des vom Hauptlager unabhängigen Pilotlagers durchgeführt werden. Beobachtungen im Pilotlager erlauben Eingriffe im Hauptlager und wenn nötig die Rückholung der eingelagerten Abfälle.
In den Empfehlungen des Berichts schreibt die EKRA: "Übergeordnetes Ziel der nuklearen Entsorgung ist der zeitlich unbeschränkte Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren, die von radioaktiven Abfällen ausgehen. Die geologische Endlagerung ist die einzige Methode zur Beseitigung der radioaktiven Abfälle, die dieses Ziel erfüllt. Gesellschaftliche Ansprüche, insbesondere die Forderung nach Überwachung, Kontrolle und Rückholbarkeit, werden mit dem von der EKRA entwickelten Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung berücksichtigt." Die EKRA empfiehlt folgendes Aktionsprogramm:

  • Die öffentliche Auseinandersetzung zur Frage der nuklearen Entsorgung ist zu fördern.
  • Im Kernenergiegesetz ist für alle Abfallarten die geologische Endlagerung vorzusehen. Die Projektanten sind zu verpflichten, im Rahmen der laufenden konkreten Projekte die Überwachung, Kontrolle und erleichterte Rückholung im Sinne des Konzepts der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung zu dokumentieren.
  • Die finanzielle Unabhängigkeit des Entsorgungsprogramms von den Betreibern der Kernkraftwerke ist schon heute zu sichern. Ausserdem sind die notwendigen institutionellen Anpassungen vorzunehmen.
  • Der Standort Wellenberg erfüllt auf Grund der heutigen Kenntnisse die Anforderungen sowohl für die geologische Endlagerung als auch für die kontrollierte geologische Langzeitlagerung (der schwach- und kurzlebigen mittelradioaktiven Abfälle, Red.) Das Projekt ist weiterzuverfolgen, wobei das angepasste Lagerkonzept Wellenberg als Ausgangspunkt dienen kann. Zusätzlich sind die Möglichkeiten der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung bezüglich Lager und Auslegung eines Pilotlagers zu prüfen. Vorgängig sind am Wellenberg die notwendigen Schritte zur Realisierung eines Sondierstollens in die Wege zu leiten.
  • Das gegenwärtig erkundete Wirtsgestein Opalinuston ist grundsätzlich sowohl für die Anlage eines geologischen Endlagers als auch für ein kontrolliertes geologisches Langzeitlager (für hoch- und langlebige mittelradioaktive Abfälle, Red.) geeignet. Nach Vorliegen des Entsorgungsnachweises sind die Standortcharakterisierung voranzutreiben und die Lagerplanung und Standorterkundung an die Hand zu nehmen. Ausländische Lageroptionen stellen keinen Ersatz für die Lösung der Entsorgung in der Schweiz dar.
  • Für beide Projekte ist ein Zeitplan bis zur Realisierung der Lager vorzulegen und dessen Einhaltung regelmässig zu überprüfen.

Der Schlussbericht liegt momentan in Deutsch vor, eine französische und eine englische Version sollen rasch folgen.
Die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg schreibt in einer Medienmitteilung unter anderem: "Die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg - GNW - nimmt den Bericht der Expertengruppe 'Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA)' mit Befriedigung zur Kenntnis. Der umfassende Bericht soll nun sorgfältig analysiert werden, damit zusammen mit den Aufsichtsbehörden die Details der kommenden Untersuchungen festgelegt werden können ... Die Arbeitsgruppe um Prof. Wildi hat das von der GNW erarbeitete neue Lagerkonzept '98, das die Vorteile der kontrollierten Lagerung mit den Vorteilen einer definitiven Endlagerung verbindet, der blossen Langzeitlagerung ohne geologische Sicherheitsbarrieren gegenübergestellt. Der Vergleich fiel eindeutig zugunsten der geologischen Sicherheit sowie der Forderung nach Reversibilität und somit des GNW-Konzepts aus. Damit sind nach Ansicht der GNW alle vom Bundesrat und dem Regierungsrat Nidwalden verlangten technischen Grundlagen für den anstehenden politischen Entscheid am Wellenberg vorhanden. Nach diesem Entscheid hofft die GNW, dem Regierungsrat des Kantons Nidwalden ein neues Konzessionsgesuch einreichen zu können, und zwar für einen Sondierstollen. In einer Volksabstimmung werden die Nidwaldner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger selber entscheiden können, ob sie die genaue Beschaffenheit des Wellenbergs mit einem Stollen erforscht haben wollen. Über den allfälligen Bau eines Lagers würden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erst nach Auswertung der Ergebnisse aus dem Sondierstollen erneut zu entscheiden haben."

Quelle

H.R. nach Uvek und GNW, Medienmitteilungen vom 7. Februar 2000

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