KNS publiziert Tätigkeitsbericht 2008
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) kommentierte im letzten Jahr sieben Entwürfe zu Erlassen für Verordnungen und Richtlinien. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht 2008 hervor, den das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am 19. Mai 2009 veröffentlicht hat.
Der Tätigkeitsbericht informiert im Weiteren darüber, dass die KNS Vorarbeiten für verschiedene Stellungnahmen zu wichtigen Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) geleistet hat. In diesen Gutachten hat sie einerseits die Auswahl geologischer Standortgebiete für Abfalllager und andererseits die Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke beurteilt. Darüber hinaus nahm die KNS im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung zuhanden der Eidgenössischen Elektrizitätskommission Stellung zum Erbringen von Tertiär-Regelleistungen durch die schweizerischen Kernkraftwerke. Schliesslich nahm die KNS als neue Organisation mit verschiedenen Institutionen Kontakt auf, namentlich auch mit dem für die nukleare Aufsichtsbehörde zuständigen Ensi-Rat.
Die KNS löste auf den1. Januar 2008 die frühere Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) ab und hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen und beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken. Sie kann Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abgeben. Die KNS umfasst sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. Sie ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das Ensi in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen.
Quelle
M.B. nach KNS, Medienmitteilung, 19. Mai 2009, und Tätigkeitsbericht 2008