Klimakonferenz in Bonn: Fahrplan für das weitere Vorgehen

Nachdem die letzte Klimakonferenz im November 1998 in Buenos Aires stattgefunden hatte (Bulletin 21/1998), wurde vom 25. Oktober bis zum 5. November 1999 in Bonn die "Fünfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 5) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)" durchgeführt.

4. Nov. 1999

Im Rahmen eines umfangreichen Programms befassten sich dabei Minister und hochrangige Regierungsbeamte mit politischen und fachlichen Fragen, von deren Beantwortung abhängt, wie die internationale Gemeinschaft während des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts vorgehen wird, um den Ausstoss von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen zu senken. Während der zwölf Tage dauernden Verhandlungen einigten sich die Konferenzteilnehmer aus den über 160 Vertragsstaaten auf einen Fahrplan für das weitere Vorgehen und auf eine Intensivierung der Verhandlungen, so dass an der nächsten Weltklimakonferenz im November 2000 in Den Haag ein Abkommen über die Umsetzung des Kyoto-Protokolls aus dem Jahr 1997 (Bulletin 1/1998) geschlossen werden kann. Erst damit wird die Ratifizierung des Abkommens möglich.
An der diesjährigen Konferenz in Bonn wurden zum ersten Mal offizielle Stellungnahmen von Nicht-Regierungsorganisationen mit Blick auf die mögliche Rolle der Kernenergie bei der Verhinderung von Klimaänderungen in der Plenarsitzung angehört. So gab am 2. November die Deutsche Astrid Gisbertz, Mitglied des Young Generation Network der European Nuclear Society, im Namen des Europäischen Atomforums Foratom eine Erklärung ab, in der sie auf die Vorteile der CO2-freien Kernenergie bei den Anstrengungen zur Reduktion der Emissionen hinwies.
Der Präsident des Deutschen Atomforums und Vorstandsvorsitzende der Bayernwerk AG, Otto Majewski, führte seinerseits aus, Kernenergie sei nicht das Patentrezept zum Klimaschutz, aber Teil der Gesamtlösung. Neben der Wasserkraft sei sie die einzige Form der Stromerzeugung, die nicht nur CO2-frei, sondern vor allem wettbewerbsfähig ist. Sie sollte deshalb als ein sinnvolles Element im Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Prozesses festgeschrieben werden und den gleichen Projektkriterien wie andere Massnahmen unterworfen werden.

Quelle

H.R.

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