KKM: Uvek erlässt Stilllegungsverfügung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 20. Juni 2018 die Stilllegungsverfügung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) erlassen. Darin wird der nukleare Rückbau des Kernkraftwerks angeordnet.

22. Juni 2018

In der Verfügung ordnet das Uvek an, dass die Stilllegungsarbeiten entsprechend dem von der BKW Ende 2015 eingereichten Stilllegungsprojekt durchzuführen sind. Dabei sind diverse Auflagen zu erfüllen, insbesondere die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in seinem Gutachten vom 30. August 2017 beantragten technischen, organisatorischen und prozeduralen Auflagen, erklärt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung. Die Auflagen betreffen unter anderem die Unterteilung der Stilllegung in drei Phasen sowie diverse Freigabepflichten.

Nach dem Abschalten des KKM am 20. Dezember 2019 wird zunächst ein sicherer technischer Nachbetrieb etabliert. Dazu werden unter anderem alle Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter in das Brennelementlagerbecken transferiert. Die Arbeiten zur Etablierung des sicheren technischen Nachbetriebs werden gestützt auf die bestehende Betriebsbewilligung im Freigabeverfahren vom Ensi genehmigt und sind deshalb nicht in der Stilllegungsverfügung geregelt, so das BFE.

Die Stilllegungsverfügung umfasst folgende Stilllegungsarbeiten: Die vorbereitenden Massnahmen sowie die Arbeiten in den drei definierten Phasen bis zur behördlichen Feststellung, dass die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt. Das Uvek verpflichtet die BKW in der Verfügung, bis spätestens Ende 2027 ein Stilllegungsprojekt betreffend den konventionellen Rückbau der Anlage beim BFE einzureichen. Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

KKM-Stilllegungsprojekt auf Kurs

BKW-CEO Suzanne Thoma sagt: «Wir freuen uns, dass wir die Stilllegungsverfügung Mitte 2018 erhalten haben». Damit ist die BKW verfahrenstechnisch ebenso auf Kurs wie planerisch und finanziell, so Thoma weiter. Die BKW erklärt, dass das Ensi und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) bereits im letzten Herbst die Qualität des 2015 eingereichten Stilllegungsprojekts positiv beurteilt hatten. Die Verfügung stellt einen wichtigen Meilenstein im Verfahren dar und bildet zusammen mit dem Gesetz die rechtliche Grundlage für die Stilllegung. Die plangemässe Ausstellung der Stilllegungsverfügung bestätigt das eingereichte Konzept, stellt die BKW fest.

Die BKW hatte im Oktober 2013 entschieden, das KKM Ende 2019 vom Netz zu nehmen. Damit ist sie schweizweit das erste Unternehmen, das einen Leistungsreaktor stilllegt. Die Stilllegung des KKM ist eines der grössten Projekte in der Schweiz, das von Privaten finanziert und durchgeführt wird. Die Planung für die Stilllegung und den Rückbau des KKM ist bereits weit fortgeschritten. So hat die BKW beim Ensi Ende 2017 Detailkonzepte für die Zeit unmittelbar nach der Einstellung des Leistungsbetriebs am 20. Dezember 2019 sowie für die erste Phase der Stilllegung eingereicht. Damit hat sie die Voraussetzungen geschaffen, um unmittelbar mit der Vorbereitung des Rückbaus zu beginnen, nachdem das KKM vom Netz geht. Auch die Finanzierung der Stilllegung des KKM und die Entsorgung der Abfälle sind sichergestellt. Die BKW kommt für die Kosten vollumfänglich auf. Sie hat die notwendigen Rückstellungen gebildet und zahlt Gelder in die vom Bund kontrollierten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ein.

Quelle

M.B. nach BFE und BKW, Medienmitteilungen, 21. Juni 2018

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