Kernenergiehaftpflichtgesetz in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben ein neues Gesetz über die Haftung bei nuklearen Schäden erarbeitet, das im Einklang mit internationalen Richtlinien ist.

23. Okt. 2012
William Travers, Generaldirektor der FANR (links) und Botschafter Hamad Al-Kaabi, Ständiger Vertreter der VAE bei der IAEO (rechts), erläutern das neue Gesetz über die Kernenergiehaftpflicht.
William Travers, Generaldirektor der FANR (links) und Botschafter Hamad Al-Kaabi, Ständiger Vertreter der VAE bei der IAEO (rechts), erläutern das neue Gesetz über die Kernenergiehaftpflicht.
Quelle: FANR

Das Gesetz der VAE zur Kernenergiehaftung bestimmt den Umfang der zivilrechtlichen Haftung und Entschädigung für Schäden, die aus einem nuklearen Unfall resultieren könnten. Laut Gesetz ist allein der Betreiber kerntechnischer Anlagen haftbar. Die Deckungssumme beträgt 450 Mio. Sonderziehungsrechte (SZR), was AED 2,5 Mrd. (CHF 0,63 Mrd.) entspricht. Die SZR sind eine künstliche internationale Deviseneinheit des Internationalen Währungsfonds, die oft im internationalen Haftungsrecht Anwendung findet.

Botschafter Hamad Al-Kaabi, ständiger Vertreter der VAE bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), erklärte, das Gesetz stehe im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden (Fassung von 1997), dem die VAE im August 2012 beigetreten sind. Das Wiener Übereinkommen legt die Haftungsgrenze des Betreibers bei mindestens 300 Mio. SZR, deutlich weniger als die im neuen Gesetz der VAE festgelegten 450 Mio. Das neue Gesetz bezeichnete Al-Kaabi als «einen Schritt nach vorn» bei der Entwicklung eines soliden Rechtsrahmens für die Kernenergie.

Die Federal Authority for Nuclear Regulation (FANR) der VAE wird für die Umsetzung des Gesetzes – einschliesslich der Erteilung von Regeln und Vorschriften aus ihrem Kompetenzbereich – zuständig sei.

Im Dezember 2009 hatte die Emirates Nuclear Energy Corporation (Enec) einen Vertrag mit einem Konsortium unter Führung der Korea Electric Power Corporation für vier südkoreanische APR1400-Reaktoreinheiten am Standort Barakah unterzeichnet. Der Bau von Barakah-1 begann offiziell am 18 Juli 2012.

Quelle

M.A. nach NucNet, 16. Oktober 2012

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