Kernenergiegesetz in Finnland soll reformiert werden

«Verstärkte Nutzung der Kernenergie stellt eine Lösungsmöglichkeit dar.»

Das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung (TEM) hat eine umfassende Reform des finnischen Kernenergiegesetzes angekündigt. Das Ministerium erklärte, die künftige Nutzung der Kernenergie erfordere «angemessene und aktuelle Rechtsvorschriften, damit die Erzeugung von Kernenergie weiterhin im allgemeinen Interesse der Gesellschaft, sicher und wirtschaftlich tragfähig ist».

16. Dez. 2021
Olkiluoto
Das finnische Kernkraftwerk Olkiluoto
Quelle: TVO

Das Ministerium machte deutlich, dass sich auch das Betriebsumfeld von kerntechnischen Anlagen verändere und der Rechtsrahmen für die Kernenergieerzeugung im Lichte dieser Entwicklungen reformiert werden müsse. «In der Branche entstehen neue Akteure, Betriebsmodelle und Technologien, wie etwa kleine modulare Reaktoren (SMR). Ein kohlenstoffneutrales Energiesystem erfordert eine emissionsfreie Strom- und Wärmeerzeugung, wobei die verstärkte Nutzung der Kernenergie eine der Lösungsmöglichkeiten darstellt.» Mit den kleinen modularen Reaktoren würden relevante Fragen der Sicherheit, der Sicherheitsvorkehrungen oder beispielsweise der Entsorgung nuklearer Abfälle weiterhin bestehen. Zu den Themen, die von der Gesetzgebung abgedeckt werden, gehören laut TEM weiterhin die nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, Sicherheitsvorkehrungen, Sicherungsmassnahmen und nukleare Haftung.

Das Ministerium erklärte, dass die finnische Aufsichtsbehörde - die Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) - mit «ausreichenden verschiedenen Kontrollinstrumenten in der Gesetzgebung ausgestattet werden muss, um den sicheren Betrieb von bestehenden grossen Kernkraftwerksblöcken und potenziellen SMR-Kraftwerken zu gewährleisten». Die Erneuerung der Kernenergiegesetze oder der entsprechenden Genehmigungen sei kein «Zaubermittel», um beispielsweise die SMR auf den Markt zu bringen, so das TEM. Die Schaffung und Aufrechterhaltung eines stabilen und investitionsfreundlichen Betriebsumfelds liege in der Verantwortung der Regierung, während die tatsächlichen Investitionen in der Verantwortung der Branchenakteure liege.

Der Entwurf der überarbeiteten Gesetzgebung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 zur Konsultation vorgelegt. Der Vorschlag der Regierung an das Parlament ist für das Ende der nächsten Legislaturperiode vorgesehen, so dass das Gesetz 2028 in Kraft treten kann.

Quelle

S.D. nach WNN, 10. Dezember 2021

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