Kanton Nidwalden gegen Tiefenlagerstandort Wellenberg

Das Stimmvolk des Kantons Nidwalden hat sich am 13. Februar 2011 klar gegen ein mögliches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle am Standort Wellenberg ausgesprochen. Es hiess eine entsprechende Stellungnahme des Regierungsrats an den Bundesrat gut.

14. Feb. 2011

Die Stellungnahme des Nidwaldner Regierungsrats verlangt, dass der Wellenberg aus der Liste der möglichen Tiefenlager-Standorte für schwach- und mittelaktive Abfälle zu streichen ist. Mit 79,74% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 50,76% haben die Stimmberechtigten diese Vernehmlassungsantwort unterstützt. Der Regierungsrat hatte sie dem Bundesrat bereits am 30. November 2010 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eingereicht. Gemäss Kantonsverfassung ist die Verabschiedung von Vernehmlassungen des Regierungsrates zuhanden des Bundes der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt, soweit sie sich auf «Atomanlagen, insbesondere Lagerstätten für radioaktive Abfälle und sie vorbereitende Handlungen auf dem Gebiet des Kantons» beziehen. Laut der Nidwaldner Regierung hat sich die Bevölkerung nun bereits vier Mal gegen Vorbereitungshandlungen für ein geologisches Tiefenlager im Wellenberg ausgesprochen.

Erster Meilenstein im Herbst 2011

Der Bundesrat wird voraussichtlich noch diesen Herbst entscheiden, für welche der vorgeschlagenen sechs Standorte Bözberg (AG), Jura-Südfuss (SO/AG), Nördlich Lägeren (AG und ZH), Südranden (SH), Wellenberg (NW) und Zürich Nord-Ost/Zürcher Weinland (ZH und TG) die Evaluation fortgesetzt wird und welche ausscheiden. Der Sicherheitsaspekt bilde dabei ein zentrales Kriterium, so das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) in einer Stellungnahme.

In Etappe 2 werden die Standortgebiete sicherheitstechnisch weiter und vertieft untersucht. Am Ende der Etappe 2 findet eine Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie (schwach- und mittelaktive sowie hochaktive Abfälle) statt.

Volksabstimmung voraussichtlich 2020

In Etappe 3 erfolgt die definitive Standortwahl und das Rahmenbewilligungsverfahren wird eingeleitet. Der Bundesrat wird dann über die Rahmenbewilligungsgesuche entscheiden und dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreiten. Dabei würden selbstverständlich auch die in Volksabstimmungen gemachten Meinungsäusserungen der Bevölkerung aus betroffenen Kantonen mitberücksichtigt, erklärte das Uvek. Der Entscheid des Parlaments unterliegt dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Referendumsabstimmung zu den Rahmenbewilligungsgesuchen für geologische Tiefenlager könnte voraussichtlich um das Jahr 2020 stattfinden. Ziel sei es, im Jahr 2030 ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle und 2040 ein Lager für hochaktive Abfälle in Betrieb zu nehmen.

Im September 2010 hatte sich das Nidwaldner Stimmvolk deutlich gegen den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie ausgesprochen.

Quelle

M.A. nach Staatskanzlei des Kantons Nidwalden, Medienmitteilung, und Uvek, Stellungnahme zum Abstimmungsresultat im Kanton Nidwalden, 13. Februar 2011

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