Kansai wehrt sich gegen Takahama-Entscheid

Die japanische Kansai Electric Power Co. hat gegen die einstweilige Verfügung, die Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 sofort vom Netz zu nehmen, Einspruch erhoben.

18. März 2016

Am 9. März 2016 hatte das Otsu District Court mit einer einstweiligen Verfügung den Betrieb der erst kürzlich wieder angefahrenen Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 mit sofortiger Wirkung untersagt. «Wir halten es für sehr bedauerlich, dass das Gericht seinen Entscheid getroffen hat, ohne unsere Argumente zu berücksichtigen», erklärte die Kansai. Da der Entscheid völlig unannehmbar sei, habe das Unternehmen Einspruch erhoben. Die Kansai werde alles daran setzen, den sicheren Betrieb von Takahama-3- und -4 zu belegen.

Die Kansai nahm Takahama-3 am 10. März vom Netz. Takahama-4 produziert bereits seit dem 29. Februar keinen Strom mehr, nachdem es kurz nach der Inbetriebnahme zu einer automatischen Abschaltung wegen eines Alarms im Bereich Generator-Haupttransformatoren gekommen war.

Quelle

M.A. nach Kansai, Medienmitteilung, 14. März 2016

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