Kanada: Regierungen von Saskatchewan und Alberta kooperieren bei Stromerzeugung mit Kernenergie

Die Regierungen von Saskatchewan und Alberta haben eine Absichtserklärung unterzeichnet. Sie wollen die Entwicklung der Stromerzeugung mit Kernenergie vorantreiben. Damit beabsichtigen beide Provinzen, ihrem Bedarf an bezahlbaren, zuverlässigen und nachhaltigen Stromnetzen bis 2050 gerecht zu werden.

7. Mai 2024
Der BWRX-300 von GE Hitachi Nuclear Energy
Der BWRX-300 von GE Hitachi Nuclear Energy könnte auch in Saskatchewan eingesetzt werden.
Quelle: GE Hitachi Nuclear Energy

«Die Absichtserklärung wird die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Schlüsselbereichen der nuklearen Stromerzeugung unterstützen», schreibt Saskatchewan zur Absichtserklärung mit der Provinz Alberta. Zu den Schlüsselbereichen gehören die nuklearen Versorgungsketten, die Entwicklung von Arbeitskräften, die Versorgungssicherheit mit Brennstoffen sowie die Entwicklung und Regulierung von Kernreaktortechnologien.

Bei den Kernreaktortechnologien geht es auch um kleine, modulare Reaktoren (SMRs). SaskPower, der Energieversorger aus Saskatchewan, hat Ende Juni 2022 den SMR BWRX-300 von GE Hitachi Nuclear Energy für einen möglichen Einsatz ausgewählt. Der endgültige Entscheid darüber soll nach umfangreichen Vorarbeiten im Jahr 2029 fallen.

Bestehende Zusammenarbeit zwischen kanadischen Provinzen
In Ergänzung zu bereits bestehenden Absichtserklärungen zwischen Provinzen umfasse die neue Erklärung zwischen Saskatchewan und Alberta «zusätzliche Interessenbereiche wie die industrielle Dekarbonisierung und die Zuverlässigkeit des Stromnetzes», heisst es in der Mitteilung. 2019 hatten Saskatchewan, Ontario und New Brunswick eine Absichtserklärung unterzeichneten, um die Kernenergie in Kanada voranzubringen; Alberta schloss sich der Absichtserklärung 2021 formell an. Diese vier Provinzen veröffentlichten im März 2022 zudem den strategischen Plan zur Förderung des Einsatzes von SMRs in Kanada.

Quelle

B.G. nach Regierung von Saskatchewan, Medienmitteilung, 2. Mai 2024

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