Kanada: Auslegungsprüfung für AP1000 einen Schritt weiter
Die Westinghouse Electric Company LLC hat Ende Juli 2013 eine Hürde für die Lizenzierung ihrer AP1000-Reaktorauslegung in Kanada geschafft. Gemäss einer bei der Canadian Nuclear Safety Commission (CNSC) in Auftrag gegebenen Auslegungsprüfung stehen der Lizenzierung des fortgeschrittenen Reaktorkonzepts keine grundlegenden Hindernisse im Weg.
Die CNSC bietet Kernkraftwerksanbietern die Möglichkeit, mit dem sogenannten Pre-project Design Review eine neue Reaktorauslegung vor dem eigentlichen Lizenzierungsverfahren überprüfen zu lassen. Diese Auslegungsprüfung ist in drei Phasen unterteilt und hat lediglich konsultativen Charakter. Im November 2008 hatte die Westinghouse für ihr System AP1000 die erste Phase lanciert, in der die Einhaltung der behördlichen Vorgaben überprüft wird. Im September 2012 folgte Phase 2, zu der die CNSC am 26. Juli 2013 eine Zusammenfassung veröffentlicht hat. Demnach sieht die Behörde bei der AP1000-Auslegung keine grundlegenden Lizenzierungshindernisse.
Die amerikanische Nuclear Regulatory Commission (NRC) hat die von der Westinghouse abgeänderte Auslegung des AP1000 für den amerikanischen Markt im Dezember 2011 zertifiziert. Die CNSC hat ihrerseits die Auslegungsprüfungen für den Advanced Candu Reactor (ACR-1000) und das Candu-6-Reaktordesign im Februar 2011 beziehungsweise im Juni 2013 abgeschlossen.
Quelle
D.S. nach Westinghouse, Medienmitteilung, 26. Juli 2013