Japan: zwei weitere Anträge für KKW-Wiederinbetriebnahme eingereicht

Zwei japanische Stromversorgungsunternehmen haben bei der japanischen Nuclear Regulation Authority (NRA) einen Antrag zur Betriebsfreigabe je einer Kernkraftwerkseinheit eingereicht.

16. Juli 2014

Alle Kernkraftwerke Japans sind derzeit abgestellt. Vor der Wiederinbetriebnahme müssen sie die am 8. Juli 2013 in Kraft getretenen neuen Sicherheitsrichtlinien erfüllen und ihre Betreiber der NRA einen Antrag zur Betriebsfreigabe unterbreiten.

Am 20. Mai 2014 reichte die Japan Atomic Power Company (JAPC) bei der NRA einen entsprechenden Antrag für ihre Kernkraftwerkseinheit Tokai-2 ein. Das ist der erste solche Antrag des Unternehmens, das ebenfalls Tsuruga-1 und -2 betreibt. Am 10. Juni folgte die Tohoku Electric Power Co. mit einem Wiederinbetriebnahme-Gesuch für die Einheit Higashidori-1. Sie hatte bereits Ende Dezember 2013 einen solchen Antrag für Onagawa-2 eingereicht. Die Tohoku betreibt ebenfalls die Einheiten Onagawa-1 und -3, deren Gesuche derzeit noch nicht vorliegen.

Damit sind 19 von möglichen 48 Gesuchen eingereicht. Bisher hat die NRA noch keine Genehmigungen für Wiederinbetriebnahmen erteilt.

Quelle

M.A. nach Jaif, Nuclear Power Plant in Operation, 10. Juni 2014

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