Japan will Kernkraftwerk-Lebensdauer auf 40 Jahre begrenzen
Die japanische Regierung plant ein neues Gesetz zu erlassen, das die Lebensdauer der Kernkraftwerke grundsätzlich auf 40 Jahre begrenzt. Die japanischen Kernkraftwerke kennen gegenwärtig keine feste Lebensdauer.
Goshi Hosono, Minister for Consumer Affairs and Food Safety, Power Saving Promotion and the Restoration from and Prevention of Nuclear Accident, teilte mit, die Regierung sei daran, die Gesetze zu überarbeiten, welche die Sicherheit von Kernkraftwerken, anderen Kernbrennstoff sowie den Umgang mit Kernmaterialien regeln und als Schnittstelle zu weiteren sicherheitsrelevanten Gesetzen dienen.
Laut Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) würde die geplante Revision die Nutzungsdauer der japanischen Kernkraftanlagen auf 40 Jahre begrenzen. Das wäre das erste Mal, dass Japan die Lebensdauer von Kernanlagen gesetzlich regelt. Nach dem derzeitigem System gebe es keine klaren Richtlinien und die Betreiber könnten nach 30 Jahren eine Verlängerung beantragen. Die neuen Gesetze würden eine Erneuerung der Betriebsbewilligung nach Ablauf der Lebensdauer nicht ausschliessen, doch die Anforderungen würden deutlich verschärft, betonte Hosono.
Der Gesetzesentwurf beinhalte überarbeitete Sicherheitsstandards in Bezug auf Erdbeben und Tsunami und erkläre generell den Schutz von Mensch und Umwelt vor Strahlung zum übergeordneten Ziel. Neu sollen die Betreiber per Gesetz ein entsprechendes Unfallmanagement gegen schwere nukleare Unfälle und Notfälle umzusetzen. Bis anhin gehörte dies nicht zu den regulatorischen Auflagen und war – wie die Nachrüstung auf den neuesten Stand der Technik – «freiwillig». Sicherheitstechnische Anforderungen werden generell erhöht, um etwa die Verfügbarkeit er Notstromsysteme zu gewährleisten, das Eindringen von Wasser in die Anlage zu verhindern und das Druckabbausystem des Primärcontainments zu verbessern.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich noch im Januar 2012 dem Parlament vorgelegt.
Quelle
M.A. nach Jaif, Atoms in Japan,16. Januar 2012