Japan: Wiederinbetriebnahme von Ohi-3 und -4 an Forderungen gebunden
Die Gouverneure zweier japanischer Pr äfekturen im Umkreis des Kernkraftwerks Ohi verlangen, dass die Regierung eine Reihe Bedingungen erfüllt, bevor die beiden Kernkraftwerkseinheiten Ohi-3 und -4 wieder ans Netz gehen dürfen.
Im Gefolge des Reaktorunfalls von Fukushima-Daiichi ist in Japan derzeit lediglich noch die Kernkraftwerkseinheit Tomari-3 am Netz. Auch sie wird jedoch am 5. Mai 2012 für geplante Revisionsarbeiten abgeschaltet. Die japanische Regierung kam am 13. April 2012 zum Schluss, die beiden Kernkraftwerkseinheiten Ohi-3 und -4 der Kansai Electric Power Co. seien sicher und könnten den Betrieb dementsprechend wieder aufnehmen, um die drohende Stromknappheit im Sommer zu vermeiden.
Sieben Forderungen
Laut Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) haben die Gouverneure von Shiga und Kyoto ein Sieben-Punkte-Forderungspapier zu Handen der Regierung ausgearbeitet. Die beiden Präfekturen grenzen im Süden an Fukui, der Standortspräfektur des Kernkraftwerks Ohi. Die Regierung soll
- ihre Strategie zur Wiederaufnahme der Kernkraftwerke näher erläutern
- sich von unabhängigen Kernenergie-Experten beraten lassen, bevor sie die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerkseinheiten erteilt
- sicherstellen, dass benachbarte Gemeinden in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden
- erklären, wieso Ohi-3 und -4 den Betrieb aufnehmen sollen, bevor die offizielle Untersuchung zum Fukushima-Unfall abgeschlossen ist
- einen konkreten Zeitplan zur Verringerung der Kernenergieabhängigkeit ausarbeiten
- eine unabhängige Kommission einsetzen, die Schätzung zum Stromangebot und zur Stromnachfrage der Region für den kommenden Sommer überprüft
- die Befürchtungen der beiden Präfekturen genau verstehen
Alle japanischen Kernkraftwerkseinheiten Japans durchlaufen derzeit Sicherheitsüberprüfungen. Ohi-3 und -4 haben diese bereits bestanden.
Quelle
M.A. nach Jaif, Earthquake Report Nr. 404, 18. April, und NucNet, 18. April 2012