Japan tritt der CSC bei
Das japanische Oberhaus hat den Beitritt Japans zum Übereinkommen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) für die Bereitstellung zusätzlicher Entschädigungsmittel bei nuklearen Schäden (Convention on Supplementary Compensation, CSC) genehmigt.
Am 24. Oktober 2014 hatte das japanische Kabinett beschlossen, dem Parlament Gesetzesentwürfe vorzulegen, damit das Land der CSC beitreten kann. Das Unterhaus erliess Mitte November die entsprechenden Gesetzesvorlagen und genehmigte den Beitritt zum Übereinkommen. Am 19. November 2014 folgte das Oberhaus.
Sobald Japan sein bestehendes Entschädigungsregelwerk der CSC angeglichen hat, wird die CSC in Kraft treten können. Denn mindestens fünf Staaten müssen die CSC ratifiziert haben und die installierte thermische Reaktorleistung der Vertragsstaaten muss mindestens 400’000 MW betragen. Derzeit haben zwar Argentinien, Marokko, Rumänien, die USA und die Vereinigten Arabischen Emirate die CSC ratifiziert, ihre addierte Reaktorleistung liegt jedoch erst bei rund 300’000 MW. Laut Japan Atomic Industry Forum (Jaif) gibt das Ministry of Foreign Affairs die installierte thermische Leistung der 48 japanischen Kernkraftwerkseinheiten mit rund 140’000 MW an.
Da Premierminister Shinzo Abe die Auflösung des Abgeordnetenhauses am 21. November 2014 angekündigt habe, geht das Jaif davon aus, dass die Gesetzesentwürfe nicht in der laufenden Session behandelt werden könnten. Neuwahlen sind für Mitte Dezember vorgesehen. Das Inkrafttreten des Übereinkommens wird sich demnach verz ögern.
Quelle
M.A. nach Jaif, 4. und 20. November, und IAEO, CSC, Stand 7. Juli 2014