Japan: Oberstes Gericht bestätigt Betrieb von Genkai-3 und -4

Laut Kyushu Electric Power Company hat das japanische Oberste Gericht von Fukuoka die Klage einer Bürgergruppe abgelehnt, die verlangte, den Betrieb der Kernkraftwerkseinheiten Genkai-3 und -4 in der Präfektur Saga im Südwesten Japans einzustellen.

16. Juli 2019

Eine Gruppe von 173 Einwohnern aus 16 Präfekturen – darunter Saga und das benachbarte Fukuoka – sind der Meinung, die Kyusha Electric habe nicht genügend Masnahmen getroffen, um Genkai-3 und -4 (PWR, je 1127 MW) vor Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche zu schützen. Laut den Aktivisten erhöht die Nähe des Vulkans Mount Aso, etwa 130 km vom Standort Genkai an der Nordküste der Insel Kyushu entfernt, das Unfallrisiko im Kernkraftwerk. Deshalb stellten sie im Januar 2017 wiederum einen Antrag, die geplante Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerkseinheiten zu stoppen. Im März 2018 lehnte der zuständige Saga District Court diesen Antrag ab. Daraufhin legte die Gruppe Berufung gegen dieses Urteil ein.

Das Oberste Gericht von Fukuoka wies jetzt laut Kyushu Electric die Behauptungen der Kläger zurück. Die Einschätzung des Unternehmens zu Naturkatastrophen sei angemessen. Auch drohe kein schwerer Unfall in Genkai.

Genkai-3 und -4 nahmen Mitte der 1990er Jahre den kommerziellen Betrieb auf. Block 3 war im Dezember 2010 für die Jahresrevision abgeschaltet worden und Block 4 im Dezember 2011. Die beiden Einheiten wurden erst 2018 wieder in Betrieb genommen, nachdem die aufgrund des Reaktorunfalls von Fukushima-Daiichi auferlegten Beschränkungen schrittweise aufgehoben worden waren.

Quelle

M.A. nach NucNet, 10. Juli 2019

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