Japan: Obergericht für Wiederinbetriebnahme von Ikata-3
Das Obergericht von Hiroshima hat am 25. September 2018 einer Beschwerde der Shikoku Electric Power Company stattgegeben, womit das Unternehmen die Kernkraftwerkseinheit Ikata-3 wieder in Betrieb nehmen kann. Das selbe Gericht verfügte Ende 2017 die vorübergehende Abschaltung dieser Einheit.
Anwohner von Matsuyama und Hiroshima reichten 2016 beim Bezirksbericht von Hiroshima eine Petition zur vorläufigen Abschaltung von Ikata-3 ein. Die Kläger warfen der Shikoku Electric vor, Erdbebenstärken zu unterschätzen. Das Bezirksgericht kam im März 2017 zum Schluss, dass das Unternehmen korrekte Annahmen angewendet hat. Die Kläger wandten sich darauf ans Obergericht in Hiroshima. Dieses verfügte die Abschaltung von Ikata-3 bis Ende September 2018.
Mit dem jüngsten Entscheid hat das Obergericht seine Meinung nun im Sinne der Kernkraftwerksbetreiberin geändert. Die Shikoku Electric teilte nach Bekanntgabe des Gerichtsentscheids mit, dass sie Ikata-3 (PWR, 846 MW) bis Ende Oktober 2018 wieder in Betrieb nehmen will. Die Einheit wurde vor rund einem Jahr für Revisionsarbeiten vom Netz genommen und steht seither ausser Betrieb.
Quelle
M.B. nach Shikoku Electric, Medienmitteilung, 25. September 2018