Japan: Monju-Gegner verlieren langjährigen Rechtsstreit
Die Schliessung des japanischen 246-MW-Pilotkraftwerks mit Schnellem Reaktor Monju in der Präfektur Fukui aus Sicherheitsgründen wäre nicht gerechtfertig und die Baubewilligung sei rechtens erteilt worden. Zu diesem Schluss kam das zuständige Gericht in einem Rechtsstreit, der sich über 14 Jahre hinzog.
Im September 1985 hatten 40 Anwohner gegen die Erteilung der Baubewilligung für den Monju Klage eingereicht. An der Gültigkeit der Bewilligung ändere auch das Natriumleck von 1995 nichts, befand jetzt das Gericht. In der Urteilsbegründung stellt es fest, beim Bau und Betrieb werde das Nötige unternommen, um die Abgabe radioaktiver Stoffe unterhalb der zugelassenen Werte und das Risiko eines schweren Unfalls in allgemein anerkannten Grenzen zu halten. Für das Leben und die Gesundheit der Kläger bestehe somit keine besondere Gefahr.
Quelle
P.B. nach NucNet, 23. März 2000