Japan: Laufzeitverlängerung für Mihama-1
Die japanische Kernkraftwerkseinheit Mihama-1 kann über ihre auslegungstechnische Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus weiter betrieben werden. Die Nuclear and Industrial Safety Agency (Nisa) hat die langfristige Wartungs- und Managementstrategie der Kansai Electric Power Company (Kansai EPC) am 28. Juni 2010 bewilligt.
Mihama-1 nahm den Betrieb 1970 auf. Mit der Genehmigung zur Laufzeitverlängerung ist Mihama-1 nach Tsuruga-1 (BWR, 320 MW) das zweite Kernkraftwerk Japans und die erste Druckwasserreaktoreinheit des Landes, die länger als 40 Jahre betrieben werden darf.
Laut Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) will die Kansai EPC – die Betreiberin und Besitzerin – die Betriebsdauer von Mihama-1 um höchstens zehn weitere Jahre verlängern. Das Unternehmen habe auch beschlossen, die Möglichkeit eines Neubaus zu untersuchen.
Die Kansai EPC führte 2009 eine vom Gesetz verlangte Lebensdaueranalyse und Prüfung der Eignung betriebsverlängernder Massnahmen durch, einschliesslich der Ausarbeitung einer langfristigen Wartungs- und Managementstrategie. Darauf beruhend reichte das Unternehmen bei der Regierung ein Gesuch zur Bewilligung der neuen Sicherheitsrichtlinien ein. Die Nisa stützte sich bei ihrem Entscheid, die Betriebsverlängerung zu gewähren, auf diese Evaluation und eigene Untersuchungen ab.
Quelle
M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 5. Juli 2010