Japan: Gericht stoppt Wiederanfahren von Takahama-3- und -4

Der Fukui District Court hat am 14. April 2015 in einer einstweiligen Verfügung die Wiederinbetriebnahme der zwei Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 in Japan untersagt. Die Kansai Electric Power Co., die Betreiberin des Kernkraftwerks, hat dagegen Einsprache erhoben.

20. Apr. 2015

Die japanische Nuclear Regulatory Authority (NRA) bewilligte im Februar 2015 Nachrüstungen an den beiden Einheiten Takahama-3 und -4 und stimmte gleichzeitig dem Wiederinbetriebnahmeantrag der Kansai zu. Anwohner des Kernkraftwerks hatten bereits im Dezember 2014 mit einer Petition einen Wiederanfahrstopp verlangt. Sie werfen der Kansai ungenügende Sicherheitsvorkehrungen und unterschätztes Erdbebenrisiko vor. Das Gericht urteilte nun zu Gunsten der Anwohner und verbietet einstweilig die Wiederinbetriebnahme von Takahama-3 und -4. Die Kansai hat bereits beschlossen, das Urteil anzufechten.

Das Gericht hatte bereits im Mai 2014 eine Klage gegen die Wiederinbetriebnahme der Einheiten Ohi-3 und-4 der Kansai gutgeheissen, worauf die Kansai umgehend Beschwerde einreichte.

Quelle

M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 15. April, und Kansai, Medienmitteilung, 14. April 2015

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