Japan: Bezirksgericht stoppt Betrieb von Takahama-3 und -4 erneut

Der Otsu District Court hat am 9. März 2016 mit einer einstweiligen Verfügung den Betrieb der erst kürzlich wieder angefahrenen Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Betreiberin Kansai Electric Power Co. Inc. will dagegen Einsprache erheben.

10. März 2016

Das Bezirksgericht von Otsu in der Präfektur Shiga entschied mit der einstweiligen Verfügung im Sinne von 29 Anwohnern dieser Präfektur, die diesen Schritt beantragt hatten. Nach Ansicht der Antragssteller gebe es Bedenken bei der seismischen Sicherheitsbeurteilung. Die Gruppe kritisiert zudem die von der Nuclear Regulation Authority (NRA) nach 2011 verschärften Sicherheitsauflagen.

Die Kansai erklärte am selben Tag, sie werde nach Durchsicht der schriftlichen Erklärung des Gerichts Einspruch erheben. Sie werde alles daran setzen, den sicheren Betrieb von Takahama-3- und -4 zu belegen, um eine vorläufige Aussetzung der Verfügung zu erwirken. Sie begann am 10. März, Block 3 schrittweise vom Netz zu nehmen. Block 4 produziert derzeit keinen Strom.

Die Kansai hatte im Februar 2015 von der NRA die Bewilligung erhalten, an den beiden Einheiten Takahama-3 und -4 Nachrüstungen vorzunehmen. Block 3 ist seit Januar 2016 wieder in Betrieb. Block 4 nahm in Februar 2016 die Stromproduktion auf, wurde indes am 29. Februar wegen einer Fehlermeldung im nichtnuklearen Teil des Werks automatisch abgeschaltet und produziert seither keinen Strom. Gemäss dem Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) übermittelte die Kansai der NRA am 9. März ihren Bericht zu diesem Ereignis. Das Kernkraftwerk Takahama liegt in der Präfektur Fukui angrenzend an der Präfektur Shiga.

Rechtliches Hin und Her um Takahama-Betrieb

Anwohner des Kernkraftwerks hatten im Dezember 2014 mit einer Petition einen Wiederanfahrstopp verlangt. Eine einstweilige Verfügung gegen die Wiederinbetriebnahme wurde jedoch nicht errungen. Im April 2015 untersagte der Fukui District Court in einer einstweiligen Verfügung die Wiederinbetriebnahme der zwei Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4. Am 24. Dezember 2015 hob das Gericht diesen Entscheid wieder auf.

Stand Takahama-1 und -2

Das Kernkraftwerk Takahama umfasst vier Blöcke. Takahama-1 und -2 gehören zu den ältesten Blöcken Japans. Sie wurden 1974 beziehungsweise 1975 in Betrieb genommen. Die Kansai reichte im April 2015 einen Antrag auf Laufzeitverlängerung um 20 Jahre bei der NRA ein. Diesen Antrag muss die NRA bis Anfang Juli 2016 gutheissen, denn Takahama-1 und -2 – die derzeit nicht am Netz sind – verfügen über eine spezielle Betriebsbewilligung, die nur bis dahin gültig ist.

Quelle

M.B. nach Jaif, Atoms in Japan, 24. Dezember 2015 und 9. März 2016, sowie Kansai, Medienmitteilungen, 9. März 2016

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