Japan: Abschaltung von Shika-2 vor Gericht abgeblitzt

Das Obergericht von Nagoya, Japan, hat am 18. März 2009 ein Gerichtsurteil zur Stilllegung des japanischen Kernkraftwerks Shika-2 (1304 MW, ABWR) der Hokuriku Electric Power Co. aufgehoben. Im Gegensatz zur Vorinstanz ist das Obergericht der Meinung, die Erdbebensicherheit von Shika-2 entspreche dem gegenwärtigen Stand der Technik und von der Anlage gehe keine Gefährdung für die Bevölkerung aus.

2. Apr. 2009

Die ursprüngliche Klage gegen die Betreiberin des Kernkraftwerkblocks Shika-2 aus dem Jahre 1999 war von einer Gruppe japanischer Bürger eingereicht worden. Sie forderte seine Stilllegung und begründete dies mit Sicherheitsbedenken im Fall eines Erdbebens. Gemäss dem Japan Atomic Industrial Forum ist es sehr wahrscheinlich, dass die Bürgerwehr Berufung gegen den Obergerichtsentscheid einlegen wird.

Die Hokuriku Electric Power Co. hatte im November 2007 angekündigt, sie werde die Werke Shika-1 und -2 nachrüsten, um die Sicherheitsmargen beim Erdbebenschutz weiter zu erhöhen. Hintergrund waren das schwere Erdbeben vom 16. Juli 2007 vor der Westküste Japans und ein Entscheid der Sicherheitsbehörden von 2006. Die Nachrüstarbeiten für Shika-2 sind seit März 2008 abgeschlossen, gibt die Betreiberin im Jahresbericht 2008 bekannt.

Das Kernkraftwerk Shika-2 hatte am 4. Juli 2005 erstmals Strom ans Netz abgegeben. Bei einer Sicherheitsprüfung im Juli 2006 wurden gebrochene Rotorenblätter in einer Turbine entdeckt und der Reaktor daraufhin abgestellt. Die Betreiberin plante nach erfolgreicher Reparatur der Turbinen die Wiederinbetriebnahme im Mai 2007. Im März 2007 jedoch wurde aus dem Werk Shika-1 ein Kritikalitätsstörfall gemeldet, der sich bereits 1999 ereignet hatte. Daraufhin konnte Shika-2 erst im März 2008 wieder den Betrieb aufnehmen. Shika-1 ist noch immer nicht am Netz. Die Bemühungen zum Erhalt sämtlicher Bewilligungen zur Betriebsaufnahme seien im Gang.

Quelle

D.S. nach Hokuriku Electric Power, Jahresbericht 2008, und NucNet, 19. März 2009

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