Jahresberichte 2010 des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds
In den von den Betreibern der schweizerischen Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2010 insgesamt CHF 4,15 Mrd. Die Anlagerendite betrug 4%. Dies geht aus den Jahresberichten hervor, die der Bundesrat am 31. August 2011 genehmigt hat.
Beide Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der am 31. August 2011 die Jahresberichte und Jahresrechnungen genehmigt und die zuständige Kommission entlastet hat.
Stilllegungsfonds für Kernanlagen
Die Kosten für die Stilllegung der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen einschliesslich Endlagerung der entsprechenden radioaktiven Abfälle belaufen sich auf rund CHF 2,2 Mrd. (Preisbasis 2006). Diese Kosten muss der Stilllegungsfonds vollumfänglich decken.
Ende 2010 betrug das angesammelte Fondskapital 1331 Mio. (2009: 1271 Mio.). Bei einer Anlagerendite von +3,98% (2009: +15,54%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds für das Berichtsjahr 2010 einen Gewinn von rund 50 Mio. aus (2009: 165 Mio.).
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke
Der Entsorgungsfonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die voraussichtlichen Entsorgungskosten belaufen sich auf rund CHF 13,4 Mrd. (Preisbasis 2006). Bis Ende 2010 haben die Entsorgungspflichtigen davon bereits rund 4,8 Mrd. direkt bezahlt (beispielsweise für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung des Zentralen Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2,3 Mrd. direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch 6,3 Mrd. sichergestellt werden.
Ende 2010 betrug das angesammelte Fondskapital 2821 Mio. (2009: 2702 Mio.). Bei einer Anlagerendite von +4,04% (2009: +15,26%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds für das Berichtsjahr 2010 einen Gewinn von rund 106 Mio. aus (2009: Gewinn von rund 351 Mio.).
Überprüfung der Kosten
Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie die in die Fonds einzuzahlenden Beiträge werden alle fünf Jahre überprüft und neu festgelegt. Die letzte Kostenstudie datiert aus dem Jahr 2006. Derzeit laufen die Arbeiten zur Kostenstudie 2011, welche die Grundlage für die Berechnung der Beiträge im Zeitraum 2012–2016 bilden wird. Die technischen Grundlagen für die Ermittlung der Kosten werden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) unter Einbezug weiterer Experten überprüft. Die Resultate der Kostenstudie liegen voraussichtlich Ende 2011 vor.
Quelle
M.A. nach Bundesamt für Energie, Medienmitteilung, 31. August 2011