Italien: Klage gegen Kernkraftwerksbau abgelehnt

Das italienische Verfassungsgericht hat die Beschwerde von elf Regionalregierungen am 23. Juni 2010 abgelehnt. Die Regionen wollten den Bau neuer Kernkraftwerke auf ihrem Territorium verbieten.

12. Juli 2010

Die Regionen Lazio, Umbrien, Basilicata, Toskana, Kalabrien, Marche, Molise, Apulien, Ligurien, Emilia Romagna und Piemont (das sich später zurückzog) hatten das Verfassungsgericht beauftragt, die Gesetzgebungskompetenz zwischen dem italienischen Staat und den Regionen bezüglich Stromproduktion durch Kernkraftwerke abzuklären. Die Antragsteller waren der Ansicht, dass einige Bestimmungen des Gesetzes Nr. 99 von 2009 – «Anordnungen zur Entwicklung und Internationalisierung der Unternehmen sowie auf dem Energiegebiet», das Italiens Rückkehr zur Kernenergie gesetzlich ermöglicht – verfassungswidrig seien.

Das Verfassungsgericht wies die Beschwerde der Regionen am 23. Juni 2010 als teilweise unzulässig und teilweise unbegründet ab. Die detaillierte Begründung wird in einigen Wochen erhältlich sein.

Quelle

M.A. nach italienischem Verfassungsgericht, Medienmitteilung, 23. Juni 2010

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