Indonesische Nuklearaufsichtsbehörde und ThorCon unterzeichnen Vereinbarung zur Vorlizenzierung eines Demonstrationskraftwerks
ThorCon will in Indonesien ein schwimmendes Kernkraftwerk bauen. Das Unternehmen hat mit der indonesischen Nuclear Energy Regulatory Agency (Bapeten) eine Vereinbarung geschlossen, damit diese im Rahmen einer Vorlizenzierung die Auslegung des geplanten TMSR-500-Demonstrationskraftwerks hinsichtlich nuklearer Sicherheit und Sicherung sowie Sicherheitsüberwachung überprüft.
ThorCon will das schwimmende Kernkraftwerk TMSR-500 zur Versorgung von Kelasa Island in der Provinz Bangka-Belitung bauen und es bis zum Jahr 2029 in Betrieb nehmen. Das erste Kernkraftwerk Indonesiens soll aus in den Schiffsrumpf eingebauten Flüssigsalzreaktoren bestehen, wovon jeweils zwei Reaktormodule ( in Betrieb sind und eine elektrische Leistung von insgesamt 500 MW liefern – als Brennstoff dienen Uran und Thorium (mehr zum Brennstoffkreislauf). Gebaut und ausgestattet werden sollen die Kraftwerksschiffe in Serie in einer Werft in Indonesien.
Im Rahmen einer Vorlizenzierung bietet Bapeten einen «licensing consultation service» an. Akteure, die in Indonesien ein Kernkraftwerk bauen wollen, erhalten die Möglichkeit, sich im Rahmen dieses rund 12-monatigen Vorlizenzierungsprozesses mit der Zulassungsbehörde über Aspekte der nuklearen Sicherheit, Sicherung und Sicherheitsüberwachung auszutauschen. Bapeten erhofft sich, dass dadurch die mit dem Genehmigungsantrag eingereichten Dokumente den Anforderungen entsprechen und die Zulassung möglichst speditiv vorangehen kann – ohne negative Auswirkungen auf die Sicherheit und auch im Interesse der Investoren. Diese Dienstleistung nimmt ThorCon für das schwimmende Kernkraftwerk und eine nicht-nukleare Testplattform in Anspruch und hat dazu mit Bapeten eine Vereinbarung unterzeichnet.
«Ziel der Beratung ist es, die Aufsichtsbehörde, den Antragsteller und die Beteiligten auf das formelle Genehmigungsverfahren vorzubereiten und einen Fahrplan zu erstellen, der Zeitpläne, Rollen und Verantwortlichkeiten, geltende Gesetze und Vorschriften, Umfang und Format der technischen und administrativen Dokumente in den Genehmigungsanträgen sowie Bewertungen zur technischen Reife enthält», schrieb ThorCon.
Quelle
B.G. nach Bapeten, Medienmitteilung, 28. März 2023 und ThorCon, Medienmitteilung, 29. März 2023
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