HSK: Voraussetzungen für sicheren Weiterbetrieb von Mühleberg erfüllt
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ist bei der Beurteilung der «Periodischen Sicherheitsüberprüfung» des Kernkraftwerks Mühleberg zum Ergebnis gekommen, dass dort ein hohes Mass an technischer und organisatorischer Sicherheitsvorsorge getroffen ist, die Anlage während der vergangenen 15 Jahre zuverlässig betrieben wurde und damit die Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb erfüllt sind.
Periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) sind gemäss Kernenergieverordnung vom Betreiber eines Kernkraftwerks im Abstand von zehn Jahren durchzuführen. In seiner Verfügung vom 28. Oktober 1998 befristete der Bundesrat die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) bis zum 31. Dezember 2012 und legte explizit fest, dass die Betreiberin BKW FMB Energie AG (BKW) die Sicherheit der Anlage periodisch nachzuweisen hat.
Die BKW reichte bei der HSK im Jahr 2001 die Unterlagen für die PSÜ ein. Die HSK erstellte dazu im Jahr 2002 eine sicherheitstechnische Stellungnahme. Für eine Zwischenbewertung des KKM musste die BKW bis zum Ende des Jahres 2005 die PSÜ-Dokumentation (PSÜ 2005) der HSK zur Bewertung einreichen. Zu dieser Dokumentation hatte die HSK gemäss bundesrätlicher Verfügung bis Ende 2007 wiederum Stellung zu nehmen. Mit der am 12. Dezember 2007 publizierten sicherheitstechnischen Stellungnahme der HSK ist dieses Verfahren jetzt abgeschlossen.
Gebäude, Systeme und Komponenten in gutem Zustand
Die Auswertung der KKM-Betriebserfahrung während der betrachteten 15 Jahren zeigt gute Resultate, schreibt die HSK. Die hohe Arbeitsausnutzung und Zeitverfügbarkeit, die sehr geringe Zahl Brennelementschäden sowie eine geringe Anzahl störungsbedingter Abschaltungen sind klare Hinweise auf eine gute Anlage und eine sicherheitsgerichtete Betriebsführung. Die im internationalen Vergleich niedrigen Kollektivdosen, ihre Halbierung im Bewertungszeitraum und die gegenüber den erlaubten Werten sehr geringen Abgaben radioaktiven Stoffe an die Umwelt deuten laut HSK auf einen im Sinne der Strahlenschutzverordnung optimierten Strahlenschutz hin.
Die korrekte Funktion der sicherheitstechnisch wichtigen Systeme wird periodisch mit Funktionsprüfungen überwacht. Dank Wiederholungsprüfungen wurden Verschlechterungen des Zustandes sicherheitstechnisch relevanter mechanischer Komponenten rechtzeitig erkannt und saniert. Die HSK bewertet das Funktions- und Wiederholungsprüfprogramm sowie die vorbeugenden und störungsbedingten Instandhaltungsmassnahmen im KKM als gut und dem Stand der Technik entsprechend. Die Gebäude, Systeme und Komponenten des KKM befinden sich nach wie vor in einem guten Zustand.
Massnahmen für verlängerten Betrieb notwendig
Für den aktuellen Betrieb erfüllt der Kernmantel trotz des Risses die ihm zugedachte sicherheitstechnische Aufgabe und das gestaffelte Sicherheitskonzept ist nicht geschwächt, hält die HSK weiter fest. Aus den zahlreichen bisher durchgeführten Messungen kann der weitere Rissfortschritt gut vorhergesagt werden. Zudem wurden bis anhin ausreichend bemessene Reserven eingerechnet. Die nachträglich eingebaute Klammervorrichtung dient der zusätzlichen Sicherung des Kernmantels. Um den sicheren Betrieb der Anlage langfristig zu gewährleisten, fordert die HSK bis Ende 2010 für bestimmte Komponenten wie den Kernmantel die weitere Anpassung der bestehenden Sicherheitskonzepte.
Kein Zusammenhang mit Beschwerde vor dem Bundesgericht
Die vorliegende sicherheitstechnische Stellungnahme zur PSÜ hat keinen Zusammenhang mit der beim Bundesgericht hängigen rechtlichen Auseinandersetzung betreffend der Betriebsbewilligung für das KKM. Dabei geht es einzig um die Frage, mit welchem juristischen Verfahren die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das KKM zu prüfen ist.
Quelle
D.S. nach HSK, Medienmitteilung, 12. Dezember 2007