HSK veröffentlicht Jahresbericht 2001
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat ihren Jahresbericht 2001 veröffentlicht.
Die Abwicklung der Transporte radioaktiver Stoffe sowie die Betriebsführung und der Zustand der Kernanlagen werden darin als gut bezeichnet. Ulrich Schmocker, der neue Direktor, bestätigte anlässlich der Medienkonferenz vom 22. April 2002 zur Präsentation des Jahresberichts, dass aus technischer Sicht ein sicherer Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke während 60 Jahren möglich ist.
Die HSK legt in ihrem Jahresbericht dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke, am zentralen Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) und am Paul Scherrer Institut (PSI) deutlich unterhalb der behördlichen Grenzwerte lagen. In allen schweizerischen Kernanlagen wurden einmal mehr tiefe Werte bei den Kollektivdosen des Personals erzielt.
Im Jahr 2001 hatte die HSK in den schweizerischen Kernkraftwerken 16 und im PSI 2 Vorkommnisse gemäss ihren Richtlinien zu klassieren. Von den 16 Vorkommnissen in den Kernkraftwerken wurden 15 auf Stufe 0, also unterhalb der siebenstufigen internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) eingeordnet. Ein Vorkommnis wurde auf Stufe 1 klassiert. Dabei handelt es sich um die Missachtung von betrieblichen Vorschriften durch zwei Operateure während der Revision im Sommer 2001 im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL). Das Werk deckte den Fall - ein Prüfprotokoll war gefälscht worden - schnell auf und meldete ihn der HSK. Diese forderte in der Folge das KKL auf, abzuklären, ob es sich dabei um einen Einzelfall handelt. Dabei stellte das KKL keine weiteren Fälschungen solcher Protokolle fest. Auf abteilungsinternen Formularen tauchten ein paar Unregelmässigkeiten bei der Protokollierung von Kontrollrundgängen auf, welche jedoch - wie die Prüfprotokoll-Fälschung - den sicheren Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigten.
Im weiteren Verlauf forderte die HSK auch die übrigen schweizerischen Kernkraftwerke auf, ihre Betriebe bezüglich möglicher Fälle von Fälschungen zu untersuchen. Sie stellten keine fest. Die Behörde führte zudem in allen schweizerischen Kernkraftwerken Inspektionen durch und überprüfte mit Stichproben Prüfprotokolle und Checklisten. Sie fand ebenfalls keine Fälschungen.
Im Nachgang zum Terroranschlag vom 11. September 2001 leitete die HSK eine Untersuchung zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bezüglich Flugzeugabsturz ein. Kernkraftwerke sind die wohl am besten geschützten zivilen Einrichtungen gegen Sabotageaktionen oder gegen einen Flugzeugabsturz. Die Schweiz und Deutschland gehören zu den Ländern, die seit Mitte der 70er-Jahre spezifische Anforderungen gegen einen Flugzeugabsturz auf Kernanlagen verlangen. Beim Bau von Gösgen und Leibstadt wurde dies berücksichtigt. Beim Bau der älteren Anlagen Beznau und Mühleberg war eine explizite Auslegung gegen Flugzeugabsturz nicht verlangt worden; es war damals auch nicht Stand der Technik. Bei diesen Anlagen wurden deshalb die vor einigen Jahren nachgerüsteten Notstandssysteme speziell auf Flugzeugabsturz ausgelegt.
Die Betreiber führen derzeit eine vertiefte Untersuchung zur Integrität und Stabilität der sicherheitsrelevanten Gebäude und zu den Folgen eines Kerosinbrandes unter den Bedingungen eines gezielten Flugzeugaufpralls durch. Die HSK und die von den Betreibern eingesetzte Arbeitsgruppe stehen dabei mit internationalen Expertengruppen in engem Kontakt, da auch in anderen Ländern ähnliche Analysen durchgeführt werden. Eine internationale OECD-NEA-Arbeitstagung von Mitte April 2002 hat gezeigt, dass die bisherigen schweizerischen Arbeiten zu diesem Thema weit fortgeschritten sind und moderne Analysemethoden berücksichtigen. Eine Zwischenbilanz der Arbeitsgruppe lässt für alle schweizerischen Kernkraftwerke auf einen hohen Schutzgrad gegen einen Flugzeugabsturz schliessen. Detaillierte Abklärungen sind noch im Gang, und der Schlussbericht wird gegen Ende 2002 erwartet. Seit der Wiederaufnahme der Transporte abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken im August 1999 sind bis Anfang April 2002 insgesamt 33 solche Transporte durchgeführt worden. Die Beförderung radioaktiver Stoffe wird generell nach den international gültigen Regelwerken über den Transport gefährlicher Güter (ADR/RID) abgewickelt. Von den 33 Transporten erfolgten 19 zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague, 10 nach Sellafield und 4 zum Zwilag im aargauischen Würenlingen. Seit Eröffnung der Zwilag-Lagerhalle erfolgten auch zwei Überführungen von Transport- und Lagerbehältern mit Glaskokillen von La Hague nach Würenlingen. Bei keinem dieser 35 Transporte kam es zu einer unzulässigen Kontamination: Die gefahr-gutrechtlichen Grenzwerte wurden eingehalten. Am 18. April 2002 wurde bei einem leeren, aus Frankreich eintreffenden Lastwagen bei der Eingangskontrolle im KKW Beznau an drei Stellen eine Kontamination mit dem Radioisotop Kobalt-60 festgestellt. Der Lastwagen wurde umgehend gereinigt und für die Rückfahrt freigegeben. Es bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung für Personen und Umwelt.
Die seit 1999 ergriffenen technischen, radiologischen und organisatorischen Massnahmen zur Verhinderung von Kontaminationen bei Transporten werden zurzeit erneut analysiert, bewertet und die Ergebnisse in einem Bericht festgehalten, der voraussichtlich Ende Mai veröffentlicht wird. Der Jahresbericht 2001 der HSK ist bei deren Geschäftsstelle in Würenlingen unter der Postadresse "HSK; 5232 Villigen-HSK" erhältlich. Vorerst liegt er in deutscher Sprache vor. Die französische und englische Übersetzung werden in wenigen Wochen verfügbar sein. Die HSK publiziert ihren Jahresbericht zusätzlich im Internet.
Quelle
M.S. nach Medienmitteilung HSK, 22. April 2002