HSK veröffentlicht ihre jährlichen Berichte 2004

Der Zustand der Schweizer Kernanlagen und deren Betriebsführung sind gut und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Dies erklärte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) am 26. April 2005 bei der Präsentation ihrer jährlichen Berichte.

25. Apr. 2005

Die HSK legt neu vier Berichte auf: Aufsichtsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht, Geschäftsbericht und Strahlenschutzbericht. Die ersten drei sind veröffentlicht, der Strahlenschutzbericht erscheint im Mai 2005.
Die HSK legt in ihrem Aufsichtsbericht über die nukleare Sicherheit in den Kernanlagen dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den Standorten der vier Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen und des Paul Scherrer Instituts (PSI) im Berichtsjahr 2004 weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte lagen. Sie ergaben eine maximale berechnete Dosis von weniger als 1% der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Ebenso sind die Kollektivdosen des Personals (Summe der individuellen Strahlendosen aller beschäftigten Personen) wiederum tief.
Die HSK äusserte sich in ihrem Aufsichtsbericht 2004 auch zu Zustand, Betrieb, Organisation und Führung der schweizerischen Kernanlagen. Ihr Gesamteindruck zur nuklearen Sicherheit in allen Anlagen ist gut. Die Betriebsführung und Organisation in allen Werken entsprachen den Vorschriften. Die HSK klassierte nach ihren Richtlinien 8 (im Vorjahr 14) Vorkommnisse in den KKW. Bei den im Januar dieses Jahres von der HSK kommunizierten 7 Vorkommnissen war ein Vorkommnis in Leibstadt nicht einbezogen worden. Aufgelistet nach einzelnen Werken sind dies nun: zwei Vorkommnisse im KKW Beznau, eines im KKW Mühleberg, eines im KKW Gösgen und vier im KKW Leibstadt. Zwei der Vorkommnisse im KKW Leibstadt wurden auf der siebenstufigen Internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der Stufe 1 zugeordnet, nämlich zwei Fehler beim Wiederanfahren Ende Mai 2004 nach einer Zwischenabstellung. Unter den acht Vorkommnissen befinden sich vier Reaktorschnellabschaltungen. Die Sicherheit der Anlagen sowie der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.
Vom 11.-22. April 2005 fand bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien die 3. Konferenz zur «Convention on Nuclear Safety» statt. Rund 50 Länder berichteten über ihre Massnahmen zur Erfüllung der Konvention. Deren wichtigste Ziele sind eine unabhängige Aufsichtsbehörde, ein vollständiges nationales Regelwerk entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik und dessen Umsetzung in der Praxis bei der Aufsicht über die Kernkraftwerke. Damit wird eine hohe Sicherheit in den Kernkraftwerken gewährleistet. Die Schweiz erfüllt alle diese Vorgaben. Sie wurde von den teilnehmenden Ländern als gutes Beispiel für ihre moderne Aufsichtspraxis hervorgehoben. Die nächste Konferenz zur Convention on Nuclear Safety wird im April 2008 wiederum in Wien stattfinden. Der Bericht der Schweiz zum Übereinkommen kann unter www.hsk.ch eingesehen werden.
Am 1. Februar 2005 traten das neue Kernenergiegesetz (KEG) und die neue Kernenergieverordnung (KEV) in Kraft. Damit verfügt die Schweiz nun über eine moderne Gesetzgebung, worin alle wichtigen Aspekte im nuklearen Bereich geregelt sind. Auch im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sind im KEG und in der KEV umfassende Vorgaben nun rechtlich festgelegt. Betroffene können jetzt zum Beispiel Entscheide der Bewilligungsbehörden gerichtlich anfechten. Damit erfüllt die Schweiz auch eine wichtige, in vielen Bereichen national und international übliche Forderung.
Das Berichtsjahr 2004 stand für die HSK im Zeichen der Umstellung auf «Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget» (Flag). Diese erfolgte offiziell per 1. Januar 2004. Die nötigen administrativen und organisatorischen Anpassungsarbeiten wurden ohne Schwierigkeiten vorgenommen. Die neue Art der Verwaltungsführung bietet die notwendige Kompetenz und Flexibilität, um die HSK effektiv und effizient zu leiten und den sich ständig ändernden Bedingungen rasch und optimal anzupassen.
Die Berichte sind unter der Postadresse: HSK, Informationsdienst, 5232 Villigen-HSK erhältlich, sowie im Internet.

Quelle

D.S. nach HSK, Pressemitteilung, 26. April 2005

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