HSK: Bilanz über die Transporte abgebrannter Brennelemente
Seit der Wiederaufnahme der Transporte abgebrannter Brennelemente von und zu den schweizerischen Kernanlagen im August 1999 sind keine Überschreitungen der Reinigungs-Richtwerte für die Sauberkeit der Transportbehälter (der sogenannten gefahrengutrechtlichen Grenzwerte für Kontaminationen) mehr festgestellt worden.
Dies ist der "Bilanz über die Transporte abgebrannter Brennelemente" der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) zu entnehmen. Seit August 1999 erfolgten insgesamt 37 Transporte abgebrannter Brennelemente, davon 19 zur Wiederaufarbeitungsanlage der Cogema in La Hague, 11 zur Wiederaufarbeitungsanlage der BNFL in Sellafield sowie 7 zum Zentralen Zwischenlager Würenlingen (Zwilag). Zusätzlich erfolgten drei Anlieferungen mit verglasten hochaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung zum Zwilag.
Die Transporte abgebrannter Brennelemente waren von Mai 1998 bis August 1999 in der Schweiz untersagt, da vorher im internationalen Verkehr wiederholt Überschreitungen des Reinigungs-Richtwerts für die Sauberkeit an den Transportbehältern aufgetreten waren (Bulletin 10/1998). Nach einer Untersuchung der Ursachen und unter Umsetzung der durch die HSK geforderten Massnahmen wurden ab August 1999 wieder Transporte abgebrannter Brennelemente durchgeführt.
Im nun vorliegenden Bericht hat die HSK die Bedingungen festgelegt, unter welchen die zukünftigen Transporte abgebrannter Brennelemente und verglaster hochaktiver Abfälle zu erfolgen haben. Das positive Ergebnis der seit August 1999 durchgeführten Transporte zeige, dass die von der HSK damals geforderten Massnahmen zu einer sicheren und kontaminationsfreien Durchführung solcher Transporte beitragen. Die Sorgfalt bei diesen Transporten dürfe aber nicht nachlassen, schreibt die HSK. Deshalb besteht sie - mit zwei Ausnahmen - auf der Weiterführung der bestehenden technischen und organisatorischen Massnahmen. Eine Fortführung der Erfassung der Strahlenexposition des involvierten Bahnpersonals aus strahlen-schutztechnischen Gründen ist nach jetziger Erfahrung nicht notwendig. Deshalb wird diese Massnahme von der HSK in Zukunft nicht mehr gefordert. Dem an Transporten beteiligten Bahn- und Polizeipersonal steht die Möglichkeit einer Ganzkörpermessung am Paul Scherrer Institut aber nach wie vor offen. Die HSK hält auch die Kontaminationskontrolle an der Grenze für nicht weiter notwendig. Sie fordert diese Kontrolle nicht mehr.
Quelle
D.S.