Hearings über Rechtmässigkeit der Mox-Herstellung in Sellafield
Am ständigen internationalen Schiedsgerichtshof im niederländischen Den Haag haben Mitte Juni 2003 Anhörungen zur Klage der Irischen Republik gegen das Vereinigte Königreich begonnen, die Herstellung von Uran-Plutonium-Mischoxid-(Mox-)Brennstoff durch die BNFL in Sellafield sei nicht rechtens.
Die Hearings sollen bis am 27. Juni dauern und es dem Schiedsgerichtshof erlauben, die Stichhaltigkeit der irischen Klage zu prüfen, der Entscheid der britischen Behörde, in Sellafield die Mox-Herstellung zu bewilligen, verstosse gegen die UNO-Seerechtskonvention.
Grossbritannien weist diese Anschuldigung "mit allem Nachdruck" zurück. Die beklagten Behörden bedauern, dass es zur Klage gekommen ist. Sie sind zuversichtlich, alle Klagepunkte widerlegen zu können: Bei der Mox-Herstellung entstünden keine bedeutsamen Mengen radioaktiver Abfälle, die Freisetzung in die Umgebung sei praktisch bedeutungslos und die Zahl Transporte auf dem Seeweg nehme nicht zu, wie auch die Europäische Kommission bestätige.
Bereits 2001 hatte der Internationale Seerechtsgerichtshof Itlos in Hamburg eine Klage Irlands in dieser Sache abgelehnt.
Quelle
P.B. nach NucNet, 11. Juni 2003