Grossbritannien: «Ernsthaft fehlerhafte» Vernehmlassung

Ein britischer High Court hat der Klage von Greenpeace UK zugestimmt, die Vernehmlassung zum Energiebericht, den die Regierung im letzten Sommer veröffentlicht hatte, sei «ernsthaft fehlerhaft» und «verfahrensmässig unfair» abgelaufen. Das für den Bericht zuständige Department of Trade and Industry (DTI) verzichtet auf eine Berufung, hält indessen fest, das Urteil betreffe das Vernehmlassungsverfahren und nicht etwa die Kernenergie im Grundsatz.

14. Feb. 2007

Das Weissbuch der britischen Regierung von 2003 über die Energiezukunft des Landes hatte eine möglichst umfassende öffentliche Vernehmlassung und die Veröffentlichung eines weiteren Weissbuchs in Aussicht gestellt, bevor über den Bau eines neuen Kernkraftwerks entschieden werde. Tatsächlich führte die Regierung zu Beginn des letzten Jahres während drei Monaten eine Vernehmlassung über ihren Energiebericht durch. Danach änderte sie das Verfahren aber. Sie publizierte den Energiebericht im Sommer 2006 und kündigte zwei weitere Weissbücher über alle Stromerzeugungsarten und die Sicherheits-Vorzertifizierung von Kernkraftwerken an. Diese Weissbücher sollten im Frühjahr 2007 zur Vernehmlassung kommen. Dieses Vorgehen rief die Greenpeace UK auf den Plan. Der Erfolg ihrer Klage kann die Absichten der Regierung indessen kaum in Frage stellen. Allenfalls kommt es im Entscheidungsprozess zu gewissen Verzögerungen.

Laut dem DTI beabsichtigt die Regierung in jedem Fall, weitere Anhörungen durchzuführen. Ihre Führungsverantwortung bei der Lösung der Klimafrage will sie wahrnehmen. Sie ist überzeugt, die Kernenergie habe dabei eine Rolle zu spielen und trage auch zur Versorgungssicherheit bei. In den kommenden zwei Jahrzehnten werde Grossbritannien rund 25'000 MW neue Kraftwerkskapazität benötigen. Davon müsse so viel als möglich kohlenstoffarm betrieben werden.

Quelle

P.B. nach DTI, Medienmitteilung, 15. Februar 2007

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