Grossbritannien: Anpassung der Kernenergiehaftung vorgeschlagen

Die britische Regierung schlägt vor, die Deckungssumme, für die ein Kernkraftwerksbetreiber nach einem Unfall aufkommen müsste, von heute GBP 140 Mio. (CHF 210 Mio.) auf EUR 1,2 Mrd. (CHF 1,55 Mrd. / GBP 1 Mrd.) zu erhöhen.

31. Jan. 2011

Der britische Secretary of State for Energy and Climate Change, Chris Huhne, stellte den Regierungsvorschlag zur Kernenergiehaftpflicht am 24. Januar 2011 vor und lancierte gleichzeitig dessen öffentliche Vernehmlassung, die bis am 28. April 2011 dauern wird.

Der Vorschlag, die Deckungssumme auf EUR 1,2 Mrd. je Kernanlage zu erhöhen, übersteigt die Vorgaben der revidierten internationalen Haftungs-Übereinkommen – des Pariser Übereinkommens von 1960 und des Brüsseler Zusatzübereinkommens von 1963. Diese verlangen eine Mindestdeckungssumme von EUR 700 Mio. Laut Huhne soll die Erhöhung der Haftung der Kernkraftwerksbetreiber in Grossbritannien schrittweise über fünf Jahre erfolgen beginnend mit EUR 700 Mio. und jährlich um EUR 100 Mio. steigend.

Huhne unterstützt Hinkley Point

Ebenfalls am 24. Januar 2011, dem letzten Tag der Vernehmlassung zum überarbeiteten Entwurf zu den nationalen Energie-Planungsrichtlinien, besuchte Huhne den Kernkraftwerksstandort Hinkley Point der EDF Energy. Hinkley Point ist einer von acht potenziellen Neubaustandorten. «Ein neues Kernkraftwerk in Hinkley Point hat das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur künftigen CO2-armen, sicheren Energieversorgung Grossbritanniens zu leisten», erklärte Huhne vor Ort.

Quelle

M.A. nach DECC, Medienmitteilungen, 24. Januar 2011

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft