Gösgen und Leibstadt nehmen zu Strafanzeige von Tras und Greenpeace Stellung

Die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt haben sich zum Vorwurf der Urkundenfälschung geäussert. Beide kommen nach unabhängigen Prüfungen zum Schluss, dass ihre Bilanzen korrekt geführt und die Anschuldigungen haltlos sind.

11. Feb. 2013

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) haben die Anschuldigungen, die im Rahmen einer Strafanzeige vom Trinationalen Atomschutzverband (Tras) und Greenpeace Schweiz erhoben wurden, eingehend geprüft. Beide haben unabhängige Revisionsstellen beauftragt, die Sachlage zu untersuchen. Die Ernst & Young im Falle der KKG und die KPMG im Falle der KKL kommen zum Schluss, dass die Bilanzen der als Aktiengesellschaften geführten Partnerwerke gemäss Schweizer Obligationenrecht einwandfrei erstellt wurden und dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER entsprechen. Korrekt sei insbesondere die Aktivierung der Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die gemäss den Vorwürfen zu unrechtmässigem Eigenkapital geführt hätten. Dieser Aktivierung stünden transparent ausgewiesene Rückstellungen gegenüber, wodurch kein Eigenkapital entstehe.

Ebenso korrekt sei die Bilanzierung der Ansprüche der Werke gegenüber dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds. Diese Bilanzierung erfolge gemäss der Vorschriften der Verordnung zu den Fonds. Der Gesetzgeber stelle mit dem Kernenergiegesetz (KEG) und der darauf abgestützten Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) sicher, dass bis zum Betriebsende der Kernkraftwerke alle zu erwartenden Kosten gedeckt seien.

Quelle

M.Re. nach KKG und KKL, Medienmitteilungen, 8. Februar 2013

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