Gleichbehandlung des Kernkraftwerkes Mühleberg

Die BKW FMB Energie AG (BKW) hat beim Bundesrat das Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) eingereicht. Sie beantragt aus sachlichen und rechtlichen Gründen die bewilligungsmässige Gleichbehandlung mit den andern schweizerischen Kernkraftwerken, insbesondere mit dem KKW Beznau-2, dem der Bundesrat vor wenigen Wochen die unbefristete Betriebsbewilligung erteilt hat.

26. Jan. 2005

Heute ist das KKM das einzige schweizerische Kernkraftwerk, dessen Betriebsbewilligung befristet ist. Dies ist eine weder sachlich noch rechtlich begründbare Ungleichbehandlung zum Nachteil der Nordwestschweiz, insbesondere der sicheren Stromversorgung des Standortkantons Bern und der benachbarten Kantone Jura, Neuenburg, Freiburg und Solothurn. Im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung vom Dezember 2002 bescheinigte die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) dem KKM erneut einen hohen Sicherheitsstandard. Die gleiche Oberaufsichtsbehörde war kurz danach gegenüber dem Kernkraftwerk Beznau-2 zum selben Ergebnis gekommen; daraufhin erteilte der Bundesrat dem Werk Beznau-2 eine unbefristete Betriebsbewilligung. Nach Meinung der BKW hält eine Schlechterbehandlung des KKM bzw. der Nordwestschweiz vor dem bundesrätlichen Entscheid zu Beznau-2 nicht Stand.
Der Bundesrat begründete im Jahr 1998 die Befristung der Betriebsbewilligung des KKM nicht mit sachlichen, sondern ausschliesslich mit politischen Argumenten (Bulletin 19/1998). Seither hat sich die politische Lage in der Nordwestschweiz und insbesondere im Kanton Bern verändert. Dies geht deutlich aus mehreren eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsergebnissen hervor. Im Standortkanton Bern wurden alle drei Ausstiegsinitiativen deutlich abgelehnt, so «Bern ohne Atom» (2000, mit 64,3% Nein) sowie «Strom ohne Atom» und «Moratorium plus» (2003, mit 67,5% bzw. 58,6%).

Quelle

D.S. nach BKW, Medienmitteilung, 27. Januar 2005

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