Gesetzlicher Ausstiegsplan für belgische Kernkraftwerkseinheiten
Die belgische Regierung hat am 20. Juli 2012 die Vorlage zur Revision des Gesetzes zum Atomausstieg genehmigt und den Zeitplan für die Schliessung der Kernkraftwerkseinheiten des Landes im Gesetz festgeschrieben.
Im Anschluss an die Entscheidungen vom 4. Juli 2012 zur Stromversorgungssicherheit billigte die belgische Regierung in einem ersten Schritt die Vorlage zur Änderung des Gesetzes vom 2003, das mit dem Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke und der Begrenzung der Betriebsdauer der bestehenden Blöcke auf 40 Jahre den schrittweisen Ausstieg des Landes aus der Kernenergie von 2015 bis 2025 vorsieht. Der bisherige Artikel 9, der es erlaubte, durch ein einfaches königliches Dekret vom Ausstiegszeitplan abzuweichen, soll ersatzlos gestrichen werden. Mit einem gesetzlichen Zeitplan erhofft sich die Regierung die Schaffung eines günstigen Investitionsklimas für Ersatzerzeugungskapazitäten. Sie sollen es Belgien ermöglichen, zwischen 2015 und 2025 schrittweise endgültig aus der Kernenergie auszusteigen und die ambitionierten Ziele in Bezug auf Versorgungssicherheit, Umwelt und Preis zu erreichen, schreibt Melchior Wathelet, belgischer Staatssekretär für Umwelt, Energie, Mobilität und institutionelle Reformen, in einer Medienmitteilung. Die Termine zur Ausserbetriebnahme der sieben belgischen Kernkraftwerkseinheiten sind in der Gesetzesvorlage wie folgt festgeschrieben:
- Doel-1 und 2: 2015
- Doel 3: 2022
- Tihange-2: 2023
- Tihange-1, Tihange-3 und Doel-4: 2025
Das geänderte Gesetz muss noch vom Parlament genehmigt werden, das im September wieder tagt.
Quelle
M.A. nach Melchior Wathelet, Medienmittteilung, 20. Juli 2012