Genehmigungsverfahren für Schwedens Tiefenlager einen Schritt weiter
Das schwedische Land- und Umweltgericht hat entschieden, dass die Gesuche der Svensk Kärnbränslehantering AB (SKB) zum Bau eines Endlagers für ausgediente Brennelemente in der Gemeinde Östhammar und zum Bau einer Verkapselungsanlage am Standort Oskarshamn veröffentlicht werden darf. Damit kann die Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens weitergehen.
Mit dem Entscheid des schwedischen Land- und Umweltgerichtes, das Gesuch der Entsorgungsgesellschaft SKB für den Bau des nationalen Tiefenlagers für ausgediente Brennelemente in der Gemeinde Östhammar öffentlich aufzulegen, kann das Genehmigungsverfahren nun weiter bearbeitet werden. Dasselbe gilt für das Bewilligungsverfahren der Verkapselungsanlage für ausgediente Brennelemente am Standort Oskarshamn. Christopher Eckerberg, CEO der SKB, bezeichnete diesen Schritt als «wichtigen Meilenstein im Genehmigungsverfahren» und einen weiteren Schritt auf dem Weg der SKB, ihren Auftrag zu erfüllen und sich auf weitsichtige und sichere Art um den ausgedienten nuklearen Brennstoff in Schweden zu kümmern.
In einem nächsten Schritt beginnt die Vernehmlassung mit den betroffenen Behörden, Organisationen und Grundeigentümern. Danach findet die Hauptverhandlung statt. Nach dem vorliegenden Zeitplan des Land- und Umweltgerichtes wird das Gesuch ab Januar 2016 öffentlich aufliegen. Die Hauptverhandlung soll im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 stattfinden. Nach Abschluss dieser Verhandlung werden das Gericht und die Swedish Radiation Safety Authority (SSM), die eine eigene Bewertung vornimmt, das Genehmigungsverfahren an die Regierung übergeben. Bevor diese einen Entscheid treffen wird, wird sie noch einmal die beiden betroffenen Gemeinden Östhammar und Oskarshamn anhören. Die beiden Gemeinden verfügen über ein Vetorecht in Bezug auf die auf ihrem Gemeindegebiet geplante Anlage.
Quelle
S.Ry. nach SKB, Medienmitteilung, 18. Dezember 2015