GEH lanciert amerikanische Zulassung für SMR
Die GE Hitachi Nuclear Energy (GEH) hat das Zulassungsverfahren für ihren kleinen, modularen Reaktor BWRX-300 offiziell eingeleitet.
Am 30. Dezember 2019 reichte die GEH der Nuclear Regulatory Commission (NRC) den ersten sogenannten Licensing Topical Report (LTR) ihres BWRX-300 ein. Die GEH geht davon aus, dass solche LTR als Grundlage für die Erstellung eines vorläufigen Sicherheitsanalyseberichts dienen, der dann von einem Kunden eines Versorgungsunternehmens an die NRC übermittelt werden könnte.
«Die Zulassung in den USA ist ein wichtiger Meilenstein bei der Vermarktung des BWRX-300», erklärte Jon Ball, Executive Vice President for Nuclear Products bei der GEH. Der erste LTR sei der NRC Ende 2019 als Teil eines aggressiven Zeitplans vorgelegt worden. «Mit dem Anstieg der globalen Nachfrage nach kohlenstofffreier Energie sehen wir ein erhebliches Interesse an dieser bahnbrechenden SMR-Technologie und freuen uns, weiter an der amerikanischen Zulassung zu arbeiten», ergänzte Ball.
Die BWRX-300-Auslegung baut auf dem in den USA lizenzierten ESBWR der GEH auf. Aufgrund markanter Auslegungsvereinfachungen rechnet die GEH damit, die Kosten des BWRX-300 pro MW verglichen mit anderen wassergekühlten SMR-Auslegungen um bis zu 60% senken zu können. Der BWRX-300 ist die zehnte Siedewasserreaktor-Generation der GEH.
Vorabklärungen auch in Kanada
Im Mai 2019 lancierte die GEH mit der Canadian Nuclear Safety Commission (CNSC) ein Vendor Design Review. Damit können Kernkraftwerksentwickler während des Entwicklungsprozesses überprüfen lassen, ob Auslegungen in technischen Aspekten den vorgeschriebenen Anforderungen und Erwartungen der kanadischen Behörden entsprechen. Der Vendor Design Review ist in drei Phasen aufgeteilt. In Phase 1 wird anhand des Auslegungsentwurfes untersucht, ob die regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Das Erkennen potenzieller Lizenzierungshindernisse steht im Fokus von Phase 2. Die dritte und letzte Phase beschreibt die CNSC als Follow-up zu Phase zwei, mit dem Unterschied, dass hier ausgewählte Aspekte einer späteren Bauzulassung detaillierter betrachtet werden.
Quelle
M.A. nach GEH, Medienmitteilung, 30. Januar 2020 und 22. Mai 2019
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