Fukushima-Daiichi: keine Haftung des japanischen Staates

Am 17. Juni 2022 hat der japanische Oberste Gerichtshof – die höchste Instanz des Landes –vier Sammelklagen von Einwohnern der Präfekturen Chiba, Ehime, Fukushima und Gunma abgewiesen. Die Kläger forderten von der Regierung Schadensersatz für die Evakuierungen nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi vom März 2011.

29. Juni 2022
Fukushima-Daiichi
Der Oberste Gerichtshof Japans hat vier Sammelklagen auf Entschädigungen wegen den Evakuierungen nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi abgewiesen.
Quelle: Petr Pavlicek / IAEO

Das Vier-Richter-Gremium sprach mit 3:1 Stimmen die japanische Regierung von der Verantwortung für Massenevakuierungen nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi frei. Die vorinstanzlichen Gerichte waren geteilter Meinung über das Ausmass der Verantwortung des Staates als Aufsichtsbehörde des Betreibers Tokyo Electric Power Co. Inc. (Tepco). Die Obergerichte ihrerseits hatten den Staat für verantwortlich befunden, ausser im Fall von Gunma.

Im Mittelpunkt der vier Klagen stand die Frage, ob die Regierung und Tepco in der Lage waren, den Tsunami, der das Kernkraftwerk am 11. März 2011 traf, vorherzusehen und Präventivmassnahmen zu ergreifen. Laut Urteil war die Tsunami-Berechnung auf der Grundlage der Langzeitbewertung angemessen, da sie auf einer ausreichenden Berücksichtigung der Sicherheit in Bezug auf die zum damaligen Zeitpunkt betrachteten Worst-Case-Szenarien beruhte. Die Langzeitbewertung basierte auf der Möglichkeit eines Erdbebens der Magnitude 8,2. Das Erdbeben, das sich 2011 in der Tohoku-Region ereignete, hatte die Magnitude 9,1.

Nach dem Urteil ist Tepco allein für etwas über JPY 1,4 Mrd. (CHF 9,95 Mio.) Schadenersatz in den vier Klagen verantwortlich. Der Oberste Gerichtshof hatte die Haftung des Energieversorgers im März 2022 erstmals endgültig festgestellt.

Quelle

M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 17. Juni 2022

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