Freigabe für Legionellenbekämpfung im KKG

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) die unbefristete Freigabe für die Desinfektion des Hauptkühlwassers erteilt. Die Freigabe ist an mehrere Gewässerschutzauflagen gebunden.

6. Dez. 2018

Am 27. November 2018 erhielt das KKG die Freigabe für die Desinfektion des Hauptkühlwassers. Das KKG bekämpft die Mikroorganismen im Hauptkühlwasser mit Wasserstoffperoxid und Javelwasser. Es setzt bei Bedarf auch Antischaummittel ein. Als Desinfektionsmittel gegen Legionellen wird in erster Linie das Wasserstoffperoxid verwendet. Mit Javelwasser behandelt das KKG unter anderem die Algenbildung im Kühlturm.

Das Ensi erklärte in einer Mitteilung, dass die Vorgaben der Gewässerschutzverordnung für die Abgabe von Kühlwasser an die Aare bei diesen Behandlungsmassnahmen stets eingehalten werden müssen. Es dürfen zudem nur Mittel verwendet werden, die nach der Biozidprodukteverordnung zugelassen sind. Geringfügige Abweichungen von der freigegebenen Behandlung müssen neben dem Ensi auch dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet werden.

Wie dies bereits beim Kernkraftwerk Leibstadt der Fall ist, muss auch das KKG sowohl monatlich als auch jährlich einen Bericht zu den Biozideinsätzen und allen durchgeführten Messungen verfassen. Dieser Bericht wird vom Ensi, Bafu und BAG geprüft.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 29. November 2018

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