Freigabe für KKL-Leistungserhöhung

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat am 21. Dezember 2001 dem Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) die Freigabe zur Erhöhung der Leistung auf 114,7% erteilt.

20. Dez. 2001

Es handelt sich dabei um die letzte Stufe der im Jahre 1998 vom Bundesrat bewilligten, stufenweisen Leistungserhöhung. Die HSK hat sich vorgängig davon überzeugt, dass die sicherheitstechnischen und betrieblichen Anforderungen sowie die behördlichen Bedingungen zur Leistungserhöhung erfüllt sind.
Bereits am 28. Oktober 1998 hatte der Bundesrat die gesamte, vierstufige Leistungserhöhung des KKL - abgestützt auf das Gutachten der HSK vom 6. März 1996 - bewilligt. Den Antrag für die Freigabe der vierten und letzten Stufe der Leistungserhöhung, das heisst auf 3600 MW thermische Leistung respektive 114,7% der ursprünglichen Leistung, stellte das Kraftwerk im Juli 2001.
Das KKL beabsichtigt, die Leistungserhöhung nach der Jahresrevision im Sommer 2002 und Anpassungen an der Hochdruckturbine vorzunehmen. Erwartet wird ein Anstieg der elektrischen Nettoleistung von gegenwärtig 1145 MW auf ca. 1168 MW.

Quelle

M.E. nach Mitteilung der HSK vom 21. Dezember 2001

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