Frankreich: weitere zehn Betriebsjahre für Tricastin-2

Nach der Analyse der Ergebnisse der zehnjährlichen, umfassenden Sicherheitsüberprüfung von Tricastin-2 ist die französische Autorité de sûreté nucléaire (ASN) zum Schluss gekommen, dass die 915-MW-Druckwassereinheit zehn weitere Jahre in Betrieb bleiben darf. Die Besitzerin und Betreiberin von Tricastin-2 – die Electricité de France (EDF) – muss jedoch vor Ende Jahr bestimmte Auflagen erfüllen.

17. Feb. 2015
Nach Tricastin-1 hat sich ebenfalls Tricastin-2 der dritten umfassenden Zehnjahres-Überprüfung erfolgreich unterzogen
Nach Tricastin-1 hat sich ebenfalls Tricastin-2 der dritten umfassenden Zehnjahres-Überprüfung erfolgreich unterzogen
Quelle: EDF

Die französischen Regelwerke für Kernanlagen kennen keine feste Lebensdauer. Die ASN schätzt die Restlebensdauer für jede Anlage individuell gemäss dem Sicherheitszustand periodisch neu ein. Die rund alle zehn Jahre stattfindende umfassende Sicherheitsüberprüfung soll gewährleisten, dass die für die Sicherheit bedeutsamen Komponenten und Systeme die Auslegungskriterien erfüllen und alle gemäss Sicherheitsanalysen sinnvollen Nachrüstmassnahmen getroffen werden.

Die Kernkraftwerkseinheit Tricastin-2 weist laut ASN ein zufriedenstellendes Sicherheitsniveau hinsichtlich der für die dritte umfassende Zehnjahres-Überprüfung festgelegten Ziele auf. Allerdings verlangt die Behörde von der EDF die Umsetzung zusätzlicher Massnahmen, welche die seit dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi getroffenen Massnahmen ergänzen. Die Nachrüstungen müssen bis Ende Dezember 2015 erfolgen.

Die ASN brachte anlässlich ihrer Sicherheitsüberprüfung ebenfalls die Auflagen für die Einheit Tricastin-1 auf den neuesten Stand. Tricastin-1 hatte sich 2009 als erste Einheit der dritten umfassenden Zahnjahres-Überprüfung unterzogen. 2010 verlängerte die ASN die Betriebsdauer bis 2020.

Die EDF muss den Bericht für die nächste periodische Sicherheitsüberprüfung von Tricastin-2 spätestens am 18. November 2021 einreichen. Der Bericht für Tricastin-1 ist im Februar 2020 fällig.

Quelle

M.A. nach ASN, Medienmitteilung, 11. Februar 2015

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