Frankreich: Staatsdarlehen für sechs neue Einheiten

Der vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron geleitete Conseil de politique nucléaire (CPN) hat sich darauf geeinigt, dem staatseigenen Energieversorger Électricité de France (EDF) ein subventioniertes Darlehen zu gewähren, das mindestens die Hälfte der Baukosten für sechs neue Kernkraftwerkseinheiten abdecken soll. Der endgültige Investitionsentscheid wird im Jahr 2026 erwartet.

21. März 2025
Standort Penly in der Region Normandie
Am Standort Penly in der Region Normandie sollen die ersten zwei EPR2 gebaut werden.
Quelle: EDF

Im Februar 2022 hatte Präsident Macron verkündet, dass die Zeit reif sei für eine Renaissance der Kernenergie in Frankreich. Er erklärte, dass der Betrieb aller bestehenden Reaktoren verlängert werden solle, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen, und stellte ein Programm für den Bau von sechs EPR2 vor, mit einer Option für weitere acht EPR2. Die ersten drei Paare von EPR2-Reaktoren sollen der Reihe nach an den Standorten Penly, Gravelines und Bugey oder Tricastin gebaut werden, mit einem Baubeginn 2027. Die Kosten wurden ursprünglich auf EUR 51,7 Mrd. veranschlagt, wurden aber 2023 auf EUR 67,4 Mrd. korrigiert.

Auf einer Sitzung am 17. März 2025 prüfte der CPN «die wichtigsten Grundsätze des Finanzierungs- und Regulierungsrahmens» für den Bau der sechs EPR2, teilte das Präsidialamt in einer Erklärung mit. «Dieser Rahmen basiert auf einem subventionierten Staatsdarlehen, das mindestens die Hälfte der Baukosten abdeckt, und einem Differenzvertrag (CfD) für die nukleare Produktion zu einem Höchstpreis von EUR 100 pro MWh (Wertniveau von 2024).

Die Verhandlungen zwischen EDF und dem Staat über die Finanzierung sollen laut Präsidialamt in den «kommenden Wochen» abgeschlossen werden. Anschliessend werden die Einzelheiten der Vereinbarung zur Genehmigung an die Europäische Kommission übermittelt.

Im Anschluss an das Treffen des CPN teilte das Präsidialamt zudem mit, die Regierung habe EDF aufgefordert, ihre Pläne für den Bau von sechs neuen Kernkraftwerkseinheiten zu beschleunigen und gleichzeitig das Zieldatum für die Inbetriebnahme des ersten Blocks um etwa drei Jahre auf 2038 zu verschieben.

EDF müsse «die Massnahmen verstärken», um bis Ende des Jahres eine verbindliche Kosten- und Zeitplanschätzung für das Projekt vorzulegen, so das Präsidialamt. Der endgültige Investitionsentscheid des Energieversorgers für das Projekt soll im nächsten Jahr getroffen werden, so die Erklärung weiter.

Der Entscheid soll sicherstellen, dass EDF besser vorbereitet ist, um milliardenschwere Nuklearprojekte zu lancieren, nachdem es bei den von EDF unterstützten Reaktorprojekten Flamanville-3 in Frankreich und Hinkley Point C in Grossbritannien zu Verzögerungen und Kostenüberschreitungen gekommen war.

Contract for difference (CfD)
Ein CfD ist ein Subventionsmodell, das einen bestimmten Preis – den sogenannten Strike Price – pro Einheit erzeugten Stroms garantiert, sobald ein Kernkraftwerk in Betrieb ist. Für jede durch das Kernkraftwerk erzeugte MWh Strom müsste EDF während der Laufzeit des Vertrags die Differenz zwischen dem Strike Price – in diesem Fall EUR 100 je MWh – und dem Marktpreis für den verkauften Strom ausgleichen. Sollte der Marktpreis über den Strike Price steigen, müsste EDF die Differenz zurückzahlen.

Bei CfD-gestützten Projekten fliessen Einnahmen jedoch erst, wenn ein Kernkraftwerk erfolgreich in Betrieb genommen wird – was unter Umständen ein Jahrzehnt oder länger nach Baubeginn dauern kann. Das bedeutet, dass die im Voraus anfallenden Entwicklungskosten, die in die Milliarden gehen, sowie die Baukosten vom Projektentwickler und seinen Investoren finanziert werden müssen.

Quelle

M.A. nach Élisée-Palast, Medienmitteilung, 17. März 2025 und NucNet 17. März 2025

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