Frankreich: Neuer Vierjahresvertrag für Andra

Der französische Staat und das öffentliche Unternehmen Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (Andra) haben einen zweiten Vierjahresvertrag unterzeichnet.

31. Juli 2005

Er gilt für den Zeitraum von 2005 bis 2008 und schliesst an den ersten Vierjahresvertrag von 2001 bis 2004 an. Ausgehend von dessen Bilanz legt der neue Vertrag die Rahmenbedingungen für die Arbeiten der Andra und die Ziele entsprechend dem Gesetz vom 30. Dezember 1991 über radioaktiven Abfall bis 2008 fest. Der Vertrag nimmt die Entscheide der Nationalversammlung und der Regierung vom kommenden Jahr nicht voraus, schafft jedoch die für eine optimale Tätigkeit der Andra unerlässlichen Voraussetzungen. Er umfasst ein Gestionsschema für die Andra und berücksichtigt den Entscheidungsprozess, der in den kommenden Jahren ablaufen soll.
Unterzeichnet haben das 20-seitige Dokument für die vier Ministerien, denen die Andra unterstellt ist, der Industrieminister, der Bildungs- und Forschungsminister, die Ministerin für Umwelt und nachhaltige Entwicklung sowie der Minister für Budget und Verwaltungsreform. Der Vertrag bestätigt den dreifachen Auftrag im Rahmen der Behandlung und Beseitigung langlebiger sowie hoch radioaktiver Abfälle: die Entwicklung der industriellen Kapazität zur Umsetzung konkreter Lösungen, die Forschung zur Umsetzung und Verbesserung technisch machbarer Lösungen sowie die Information der breiten Öffentlichkeit über das Abfallinventar, die vorgeschlagenen und umgesetzten Lösungen sowie die Hypothesen für die künftige Entwicklung in den interessierenden Bereichen. Für jeden der drei Aufträge setzt der Vertrag konkrete Ziele, insoweit es die ausstehenden Entscheide der politischen Behörden bereits zulassen. Generell hat die Andra bei ihrer Tätigkeit die Qualitäts- und Umweltnormen ISO 9001 und 14001 einzuhalten. Der Vertrag gibt auch die Mittel an, auf welche die Andra zählen kann. Der Bestand von 360 Mitarbeitern wird beibehalten oder nötigenfalls sogar ausgebaut. Einen Schwerpunkt setzt der Vertrag bei der Sicherung der kurz- und langfristigen Finanzierung der Andra-Tätigkeit aus Mitteln der Abfallverursacher.

Quelle

P.B. nach Andra, Mitteilung, 1. August 2005

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