Frankreich: Gesetz über Cigéo-Verfahren verabschiedet
Nach dem Senat hat jetzt auch die französische Nationalversammlung das Gesetz verabschiedet, das Verfahren zur Verwirklichung des Centre industriel de stockage géologique (Cigéo) regelt.
Das geologische Tiefenlager Cigéo soll rund 10’000 m3 hoch- und rund 70’000 m3 mittelaktive Abfälle mit langer Lebensdauer rückholbar beherbergen. Der vorgesehene Standort befindet sich im Osten Frankreichs bei Bure im Département Meuse und im angrenzenden Département Haute-Marne.
Laut dem verabschiedeten Gesetz muss die Tiefenlagerung während mindestens 100 Jahren umkehrbar sein. Das heisst, die zukünftigen Generationen müssen die Möglichkeit haben, «den Bau und Betrieb des Cigéo fortzuführen oder aber die früher getroffenen Entscheide neu zu beurteilen und die Lösungen weiterentwickeln zu lassen». Die Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (Andra) sagte, diese Definition ermögliche den zukünftigen Generationen eine «freie Wahl» im Hinblick auf technische und politische Entscheide.
Das Gesetz übernahm den Vorschlag der Andra, eine Pilotphase durchzuführen, in der vollmassstäbliche Tests vor der endgültigen Inbetriebnahme des Tiefenlagers durchgeführt werden. Nach der Pilotphase wird das Parlament laut Gesetz über das Cigéo erneut befinden müssen. Zudem müssen alle fünf Jahre Konsultationen mit den Interessengruppen stattfinden und das Prinzip der Rückholbarkeit muss überprüft werden.
Die Andra erklärte, das Gesetz sei eine wichtige Grundlage, denn jetzt könne sie das Bewilligungsgesuch, das sie 2018 einreichen wolle, vorbereiten und das Vernehmlassungsverfahren einleiten.
Das Gesetz wurde am 26. Juli 2016 im Amtsblatt veröffentlicht.
Quelle
M.A. nach Andra, Medienmitteilung, 12. Juli, und NucNet, 21. Juli 2016