Foratom: Kernenergiehaftpflicht im Visier
Das Foratom – die Dachorganisation der europäischen Atomforen – fordert von der Europäischen Union Massnahmen, um das Inkrafttreten des revidierten Pariser Abkommens über die Haftung gegenüber Dritten aus dem Jahr 2004 zu beschleunigen.
Die Europäische Kommission hat vom 30. Juli bis am 22. Oktober 2013 eine Vernehmlassung zur Frage durchgeführt, ob innerhalb der Europäischen Union (EU) ein verbindliches Regelwerk zu Fragen der Haftung und Kompensationszahlungen nach einem Nuklearunfall eingeführt werden müsse. Das Foratom bringt in seiner Vernehmlassungsantwort vor, die EU solle alle Mitgliedstaaten auffordern, sich entweder dem internationalen Übereinkommen von Paris über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie oder demjenigen von Wien anzuschliessen. 23 der 28 EU-Mitgliedstaaten haben entweder das Pariser oder das Wiener Abkommen ratifiziert. Malta, Irland und Zypern haben sich keinem der beiden Abkommen angeschlossen, Österreich und Luxemburg haben das Pariser Abkommen unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Das Inkrafttreten des Pariser Abkommens hätte eine Harmonisierung und Erhöhung der Kernenergie-Haftpflichtsummen innerhalb der EU zur Folge, führt das Foratom weiter aus.
Die Schaffung eines einzigen verbindlichen Regelwerks zu Fragen der Haftung nach einem Nuklearunfalls hält das Foratom hingegen nicht für erforderlich. Die EU-Mitgliedstaaten sollten weiterhin frei über die Kategorien von Kompensationszahlungen im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung entscheiden können. Es gebe eine Reihe nationaler Finanzierungsinstrumente die sicherstellen, dass Gelder im Falle eines nuklearen Unfalls verfügbar seien. Weitere Instrumente sowie Gesetze der EU im Bereich der Kernenergiehaftpflicht sollten bestehende Verpflichtungen nicht gefährden, gibt das Foratom zu bedenken. Die kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen Sicherheit durch die Kernkraftwerksbetreiber sei der beste Schutz vor Nuklearunfällen und ihren Konsequenzen, führt das Foratom weiter aus.
Quelle
D.S. nach Foratom, Vernehmlassungsunterlagen, 21. Oktober 2013