Finnland: Baubewilligungsgesuch für Olkiluoto-4 wird wohl verschoben

Der Verwaltungsrat der finnischen Teollisuuden Voima Oyj (TVO) schlägt vor, auf das Einreichen eines Baubewilligungsgesuchs für die geplante Kernkraftwerkseinheit Olkiluoto-4 innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu verzichten.

21. Mai 2015

Im Sommer 2010 genehmigten die Regierung und später das Parlament in einem Grundsatzentscheid den Bau von Olkiluoto-4. Der Grundsatzentscheid ist fünf Jahre – bis zum 30. Juni 2015 – gültig. In diesem Zeitraum muss die TVO ein Baubewilligungsgesuch einreichen, sonst verfällt er. Die TVO hatte 2014 vergeblich versucht, die Gültigkeit des Grundsatzentscheids um fünf Jahre – bis 30. Juni 2020 – zu verlängern.

Nun hat der Verwaltungsrat der TVO beschlossen, den Aktionären an der ausserordentlichen Generalversammlung vorzuschlagen, das Baubewilligungsgesuch nicht innerhalb der Frist – also bis zum 30. Juni 2015 – einzureichen. Der Vorschlag des Verwaltungsrats sei wegen den Verzögerungen beim Bau von Olkiluoto-3 berechtigt. In dieser Situation könne das Unternehmen innerhalb der für den Grundsatzentscheid geltenden Frist keine so bedeutenden Entscheide in Bezug auf Olkiluoto-4 treffen, wie sie für die Gesuchstellung notwendig wären, erklärte die TVO.

In Finnland bestehe weiterhin der Bedarf nach einer emissionsarmen Grundlaststromquelle, sagte TVO-CEO Jarmo Tanhua. «Olkiluoto-4 ist uns wichtig. Wir sind deshalb bereit, ein neues Gesuch um einen Grundsatzentscheid einzureichen», fügte er bei. Der Entscheid über eine neue Gesuchseinreichung werde gesondert getroffen.

Quelle

M.A. nach TVO, Medienmitteilung, 13. Mai 2015

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